Dissertation: Insolvenzanfechtung in Europa

Insolvenzanfechtung in Europa

Vergleich der Anfechtungsvorschriften von Deutschland, der Schweiz und Frankreich

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Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 30

Hamburg , 268 Seiten

ISBN 978-3-8300-3998-3 (Print) |ISBN 978-3-339-03998-9 (eBook)

Rezension

[…] Zweifelsfrei hat das Buch […] seine großen Verdienste — und zwar weit über die bloße Darstellung der eminent wichtigen Rechtsregeln der, aus deutscher Perspektive, nicht minder eminent wichtigen Nachbarrechtsordnungen hinaus.

[…] Für viele Standardfälle bietet ihm [dem Insolvenzverwalter] das vorliegende Buch gute Schützenhilfe.

Christoph G. Paulus in: KTS Zeitschrift für Insolvenzrecht, Jg. 72 (2011), H. 1


Zum Inhalt

Die Bestrebungen des Gesetzgebers gehen vor dem Hintergrund, dass im Laufe der vergangenen Jahre die internationalen privaten und wirtschaftlichen Beziehungen in Europa deutlich zugenommen haben und sich im Falle der Insolvenz eines international tätigen Schuldners die beteiligten Gläubiger sowie das Vermögen des Schuldners regelmäßig in verschiedenen europäischen Staaten befinden, dahin, grenzüberschreitende Sachverhalte auch grenzüberschreitenden rechtlichen Vorschriften zu unterstellen. Aus deutscher Sicht sind insofern insbesondere Art. 102 Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung a.F. (EGInsO) bzw. §§ 335 ff. Insolvenzordnung n.F. (InsO) sowie die am 31. Mai 2002 in Kraft getretene Europäische Insolvenzordnung vom 29. Mai 2000 (EuInsVO) zu nennen, welche im Wege des Kollisionsrechts festlegen, welche nationale Rechtsordnung für die jeweilige internationale Insolvenz gilt bzw. welche Rechtsvorschriften im Einzelfall zur Anwendung gelangen. Ausgehend davon beleuchtet die Untersuchung aus deutscher Sicht die Regelungen der Insolvenzanfechtung von Deutschland, der Schweiz und Frankreich, stellt diese näher dar und vergleicht sie. Insbesondere wird untersucht, inwiefern sich Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten in den genannten Anfechtungsvorschriften finden, sowie ob und inwiefern diese zu einer abweichenden Beurteilung einzelner Sachverhalte führen. Obwohl die gesetzlichen Regelungen strukturelle Unterschiede aufweisen, zeigt sich hierbei, dass sie über gemeinsame Tendenzen verfügen und häufig zu ähnlichen Ergebnissen gelangen. Namentlich befaßt sich die Autorin mit den Anfechtungsvorschriften der §§ 129-147 der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO), der Art. 285-292 des Schweizer Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 11. April 1889, in der ab 1. Januar 1997 geltenden Fassung und der Art. 107-110 der zum 1. Januar 1986 in Kraft getretenen Loi no 85-98 du 25 janvier 1985 relative au redressement et § la liquidation judiciaire des entreprises (L 85-98), in der Fassung des Gesetzes vom 10. Juni 1994, Loi No. 94-475, Loi relative § la prvention et au traitement des difficults des entreprises sowie der außerhalb der L 85-98 in Art. 1167 des Code Civil (CC) geregelten Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung (sog. Action paulienne). Nicht näher eingegangen wird auf die in §§ 135, 136 InsO geregelten Fälle der kapitalerhaltenden Anfechtung, welche eher dem Gesellschaftsrecht zuzuordnen sind als der Insolvenzanfechtung, sowie die in §§ 315-334 InsO geregelten besonderen Arten des Insolvenzverfahrens, da diese Vorschriften Sonderfälle enthalten, welche nur eingeschränkt zur Anwendung kommen und zudem keine Entsprechung im Schweizer oder französischen Anfechtungsrecht haben. Ebenso werden im Schweizer Recht die Anwendung der Art. 285ff SchKG auf den Nachlassvertrag gemäß Art. 331 SchKG nebst daraus resultierenden Besonderheiten sowie im französischen Recht die Sonderregelungen, welche das Gebiet Elsaß-Lothringen betreffen, nicht näher untersucht.

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