Doktorarbeit: Rechtliche Probleme der Umsetzung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen über Geldstrafen und Geldbußen

Rechtliche Probleme der Umsetzung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen über Geldstrafen und Geldbußen

Am Beispiel von Verkehrsdelikten im Verhältnis Deutschland und Österreich

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 59

Hamburg , 318 Seiten

ISBN 978-3-8300-3972-3 (Print) |ISBN 978-3-339-03972-9 (eBook)

Zum Inhalt

Der europäische Rat hat bereits auf seiner Tagung in Tampere am 15./16. Oktober 1999 gefordert, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zum Eckstein der justitiellen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union werden soll. In Bezug auf strafrechtliche Entscheidungen bedeutet die Anwendung dieses Grundsatzes die bedingungslose Vollstreckung zwischen den Mitgliedstaaten. Seither wird insbesondere in Deutschland die These diskutiert, dass durch die bedingungslose Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen Verwerfungen innerhalb der nationalstaatlichen Rechtsordnungen auftreten können.

Im Jahr 2005 wurde das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung durch den Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen konkretisiert. Dieser sieht unter Anderem die „Verkehrsfähigkeit“ von Entscheidungen über Verkehrsdelikte vor. Österreich und Deutschland praktizieren die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen in diesem Bereich bereits seit 1990. Die Rechtsordnungen beider Länder ähneln sich sehr. Sollte die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen schon im Verhältnis zwischen diesen beiden Staaten zu Friktionen führen, ist zu erwarten, dass beim Aufeinandertreffen weniger ähnlicher Rechtsordnungen das Risiko von Verwerfungen noch größer ausfällt.

Der Verfasser Untersucht, ob aus Sicht des von der Vollstreckung betroffenen Bürgers tatsächlich Verwerfungen auftreten. Dabei behandelt er unter Anderem die Vermutung der Fahrlässigkeit bei Ungehorsamsdelikten im österreichischen Verwaltungsstrafgesetz, das Rechtsinstitut der Lenkerauskunft aber auch die österreichsche Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung und Alkoholkontrolle. Schließlich zeigt er Möglichkeiten auf, den gefundenen Verwerfungen im Rahmen des geltenden Rechts zu begegnen.

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