Doktorarbeit: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Sportverletzungen beim Fußball

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Sportverletzungen beim Fußball

– gemäß den FIFA-Regeln und unter Berücksichtigung von Denkanstößen durch die zivilrechtliche Haftung –

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Sportrecht in Forschung und Praxis, Band 1

Hamburg , 312 Seiten

ISBN 978-3-8300-3744-6 (Print) |ISBN 978-3-339-03744-2 (eBook)

Zum Inhalt

Das Buch beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Sportverletzungen nach §§ 223, 229 StGB.

Dazu wählt der Autor einen anderen Ansatz als sonstige sich diesem Thema widmende Arbeiten: Basis der Studie ist eine umfassende Analyse der Fußballregeln, die Relevanz für Sportverletzungen haben können. Insbesondere die FIFA-Regel 12 wird im Hinblick darauf untersucht, ob deren Verbote dem Schutz der Gesundheit der Spieler dienen.

Zudem erfolgt eine Darstellung der Sportgerichtsbarkeiten verschiedener Fußballverbände, ihres Verfahrens und ihrer Strafen. Problematisiert wird in diesem Zusammenhang, ob eine Bestrafung durch die Strafjustiz zusätzlich zur bereits erfolgten Bestrafung durch die Sportgerichtsbarkeit überhaupt noch erfolgen kann und ob eine eventuell erfolgte Sperre durch die Sportgerichtsbarkeit geeignet ist, Anhaltspunkte für das staatliche Verfahren zu liefern.

Schließlich widmet sich das Buch der Frage, ob und inwieweit die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Sportverletzungen aufgrund der Besonderheiten des Fußballsports als Kampfsport ausgeschlossen ist. Dafür wird auch die zivilrechtliche Haftung dargestellt, um gemeinsame Argumentationsstrukturen mit der strafrechtlichen Haftung festzustellen und mögliche Ansatzpunkte für einen Ausschluss der Verantwortlichkeit bei letzterer zu gewinnen.

Der Verfasser kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass es im Strafrecht bei einer fahrlässigen Sportverletzung an einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung fehlen kann, unabhängig davon, ob es sich um ein regelgerechtes oder ein regelwidriges Verhalten handelt. Entscheidend ist vielmehr, ob es sich um den Verstoß gegen eine verletzungsrelevante Regel handelt, d.h. eine solche, die die Gesundheit der Spieler schützen soll. Sogar bei einer vorsätzlichen Sportverletzung kann § 223 StGB daher aufgrund einer freiverantwortlichen einverständlichen Fremdgefährdung entfallen, wenn kein Verstoß gegen eine verletzungsrelevante Regel vorliegt.

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