Dissertation: Der Regress des Letztverkäufers

Der Regress des Letztverkäufers

nach Art. 4 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Eine vergleichende Analyse unter Einbeziehung des UN-Kaufrechts und des deutschen, österreichischen und englischen Rechts

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 216

Hamburg , 296 Seiten

ISBN 978-3-8300-3661-6 (Print) |ISBN 978-3-339-03661-2 (eBook)

Zum Inhalt

Im Jahr 1999 hat die Europäische Kommission die Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (VerbrGK-RL) verabschiedet. Diese Richtlinie beschäftigt sich mit den Rechten, die ein Verbraucher als Käufer gegenüber einem professionellen Verkäufer bei Lieferung eines mangelhaften Verbrauchsgutes hat. Die Rückgriffsrechte des Art. 4 Verbrauchsgüterkauf-RL fallen aus diesem Rahmen. Art. 4 VerbrGK-RL nimmt die Vertragsbeziehung zwischen dem Letztverkäufer und seinem Lieferanten und darüber hinaus die gesamte Vertriebskette ins Visier, indem er einem Händler, der an einen Verbraucher verkauft, ausdrücklich ein Regressrecht gegen seine Vormänner in der Veräußerungskette einräumt. Die Vorschrift belässt den Mitgliedstaaten der EU bei der Umsetzung einen beträchtlichen Handlungsspielraum. Als Beispiel hierfür sei die Wahl zwischen Stufenregress und Direkthaftung oder einer möglichen Kombination aus beiden genannt. Die Ausschöpfung der gewährten Handlungsspielräume bedroht jedoch die grundsätzlich gewünschte Einheitlichkeit des europäischen Rechts.

Silke Bittner beleuchtet die europarechtliche Ausgestaltung des Letztverkäuferregresses und stellt diese in Relation zu den Regelungen des UN-Kaufrechts. Rechtsvergleichend wird der Frage nachgegangen, wie die Vorgaben des Art. 4 VerbrGK-RL in Deutschland, Österreich und England umgesetzt wurden. Die durch die nationalen Gesetzgeber gewählten Lösungen werden in erster Linie unter dem Gesichtspunkt ihrer Richtlinienkonformität analysiert. Die rechtsvergleichende Perspektive liefert Einblicke in die Schwierigkeiten, die mit einer Harmonisierung des Privatrechts in der Europäischen Union verbunden sind. So haben sich Deutschland, Österreich und England zwar einhellig für einen Stufenregress entschieden. Trotzdem existieren in den untersuchten Ländern ganz unterschiedliche Transformationsregelungen, die entgegen den Harmonisierungsbemühungen der Kommission zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

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