Doktorarbeit: Einkommensbesteuerung natürlicher Personen im Vergleich ausgewählter europäischer Länder

Einkommensbesteuerung natürlicher Personen im Vergleich ausgewählter europäischer Länder

unter Berücksichtigung bedeutender Sonderfaktoren

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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis, Band 44

Hamburg , 326 Seiten

ISBN 978-3-8300-3597-8 (Print) |ISBN 978-3-339-03597-4 (eBook)

Zum Inhalt

Ist Deutschland ein Hochsteuerland für Personen mit hohem Einkommen?

Mit der Beantwortung dieser Frage beschäftigt sich die Verfasserin. Dabei bezieht sich die Frage nicht auf einen Vergleich mit den typischen Steueroasenländern, für die die Antwort bereits hinreichend bekannt ist. Vielmehr geht es um einen Belastungsvergleich mit anderen westeuropäischen Ländern, die Wegzugswilligen einen vergleichbaren Lebensstandard und Wirtschaftsstandort wie Deutschland bieten.

Ziel der Verfasserin ist es, die wesentlichsten Besteuerungsunterschiede in den Vergleichsländern, die merkliche Steuervor- oder -nachteile gegenüber Deutschland hervorrufen können, transparent zu machen, da zu vermuten ist, dass es in der Praxis bei der Vorauswahl häufig zu Fehlentscheidungen kommt, weil zu wenige Informationen über die bedeutenden steuerlichen Sonderfaktoren anderer Länder vorhanden sind. Diese Lücke schließt die Studie.

In der Untersuchung geht es vorrangig darum, die Fälle aufzudecken, in denen Partialbetrachtungen nur einer Haupteinkunftsart ohne Berücksichtigung vorteilhafter begünstigender Sonderregelungen (Sonderfaktoren) einen Belastungsvergleich verzerren können, weil Steuerprivilegien, die praktisch jeder Steuerpflichtige nutzen kann, nicht erfasst sind. Bei der Eingrenzung der für einen Wohnsitz- bzw. Standortwechsel möglichen Länder kommt es für den Entscheidungsträger zunächst vor allem darauf an, die wesentlichsten Belastungswirkungen der Steuersysteme der Vergleichsländer zu erkennen und keine entscheidungsrelevanten Steuervorteile zu übersehen. Schon allein dadurch lassen sich Fehlentscheidungen verhindern, die sich ergeben würden, wenn man bei der Vorauswahl der Länder zunächst nur die Steuerbelastung der Haupteinkunftsart vergleicht und unterstellt, dass alle übrigen Einkünfte – wie bis 2007 noch in Deutschland – zum gleichen Tarif besteuert werden.

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