Dissertation: Die Versicherungsaufsicht über Rückversicherungsunternehmen

Die Versicherungsaufsicht über Rückversicherungsunternehmen

Vom Reichsgesetz von 1901 bis zur Richtlinie über die Rückversicherung

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Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, Band 15

Hamburg , 230 Seiten

ISBN 978-3-8300-3591-6 (Print) |ISBN 978-3-339-03591-2 (eBook)

Zum Inhalt

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber ohne große Diskussionen den Kurs geändert und Rückversicherungsunternehmen einer – im Vergleich zu früher – starken Regulierung unterworfen. Während auf europäischer Ebene im Jahr 2005 die sog. Rückversicherungsrichtlinie verabschiedet wurde, haben die betroffenen Unternehmen in Deutschland seit 2002 allein drei Novellen des VAG hinnehmen müssen, mit denen die versicherungsspezifische Aufsicht über sie jeweils intensiviert und ausgebaut wurde. Dabei haben sich gerade die Rückversicherer angesichts der schadensreichen Ereignisse der jüngeren Vergangenheit als finanziell belastbar und solide erwiesen, ohne einer strengen Aufsicht zu unterliegen.

In seinem Werk analysiert der Verfasser die rechtliche Entwicklung dieses dynamischen Teils staatlicher Wirtschaftsaufsicht: Zunächst geht er auf die über hundertjährige Vorgeschichte der „neuen“ Rückversicherungsaufsicht ein, die komprimiert dargestellt und ausgewertet wird. Im Hauptteil der Studie werden die Vorgaben der europäischen Richtlinie von 2005 untersucht; ihnen stellt der Verfasser sodann die Umsetzungsmaßnahmen gegenüber, die der deutsche Gesetzgeber seit 2002 im Lichte der Richtlinie und ihrer Vorarbeiten ergriffen hat. Im Rahmen einer kritischen Bestandsaufnahme werden die spezifischen Anforderungen an die Rückversicherungsunternehmen auf der einen Seite sowie die korrespondierenden Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörde auf der anderen Seite erörtert.

Die Studie ist am Institut für Versicherungsrecht der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main entstanden. Der Verfasser war über mehrere Jahre hinweg als Mitarbeiter von Prof. Dr. Manfred Wandt, dem Leiter des Instituts, tätig. Im Rahmen seiner juristischen Ausbildung hat er sowohl bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn als auch bei der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) in Basel gearbeitet. Diese Erfahrungen aus der Praxis der Versicherungsaufsicht sind in die Arbeit eingeflossen.

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