Dissertation: Der Streit um die Nordanflüge – völkerrechtliche Probleme des Anflugs auf grenznahe Flughäfen

Der Streit um die Nordanflüge – völkerrechtliche Probleme des Anflugs auf grenznahe Flughäfen

Dargestellt am Beispiel des Flughafens Zürich

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Planungs-, Verkehrs- und Technikrecht, Band 26

Hamburg , 372 Seiten

ISBN 978-3-8300-3351-6 (Print) |ISBN 978-3-339-03351-2 (eBook)

Zum Inhalt

An vielen grenznah gelegenen Flughäfen weltweit (z.B. in Luxemburg, Gibraltar, Kopenhagen oder Singapur) gehören Landeanflüge durch den Luftraum eines Nachbarstaates seit Jahrzehnten zum flugbetrieblichen Alltag. Die damit verbundene rechtliche Fragestellung jedoch, ob diese Form des Durchflugs durch fremden Luftraum auch von der sog. „Ersten Luftverkehrsfreiheit“ des Art. 1 ChAbk umfasst wird, fand indes bis heute – mehr als sechs Jahrzehnte nach der Internationalen Zivilluftfahrtskonferenz von Chicago – in Luftrechtskreisen wenig Beachtung. Der Verfasser widmet sich deshalb der vertieften Erörterung dieser Frage, die beim Betrieb eines grenznahen Flughafens – insbesondere im Hinblick auf die Organisation des Anflugverfahrens – zu berücksichtigen ist. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet der seit Jahren schwelende deutsch-schweizerische Streit um das Anflugregime zum Flughafen Zürich.

Nach ausführlicher Würdigung der tatsächlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen dieses Streits, welche zum besseren Verständnis mit Kartenmaterial, zahlreichen Grafiken und Photographien ergänzt wurde, behandelt der normative Kern der Studie das eigentliche Problem des Landeanfluges auf grenznah gelegene Flughäfen. An die Darstellung der rechtlichen Grundlagen, des Gewährleistungsumfanges sowie der Einschränkungsmöglichkeiten der „Ersten Luftverkehrsfreiheit“ schließt sich die Erörterung der Frage an, ob Endlandeanflüge auf einen grenznah gelegenen Flughafen mit den vorab geschilderten Gewährleistungen vereinbar sind. In diesem Zusammenhang wird – unter Heranziehung historischer Rechtsquellen – auch der Fragestellung nachgegangen, ob die „Erste Luftverkehrsfreiheit“ – in Anlehnung an das internationale Seerecht – als ein „Recht zum unschädlichen Durchflug“ (engl.: Right of Innocent Passage) zu verstehen ist. Überlegungen des Verfassers zur deutsch-schweizerischen Konfliktbewältigung beschließen die Untersuchung.

Im Anhang finden sich neben einer chronologischen Zusammenstellung von Daten zum Streit um das Anflugregime auch eine Reihe einschlägiger Dokumente.

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