Dissertation: Auskunftserlangung mittels Folter

Auskunftserlangung mittels Folter

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 110

Hamburg , 262 Seiten

ISBN 978-3-8300-3168-0 (Print) |ISBN 978-3-339-03168-6 (eBook)

Rezension

[...] Horlacher bearbeitet ein Thema, welches zu moralischer, ethischer Wertung verleitet und welches in seinem Ergebnis dem öffentlichen Gerechtigkeitsempfinden vielleicht sogar widerspricht. Gerade deshalb sollte eine Auseinandersetzung mit den normativen Gegebenheiten stattfinden. Somit ist das Thema nicht nur relevant für die Beamten der Exekutive (in deren Ausbildungsplan es gehört), sondern auch für die Zivilgesellschaft.

Ruth Sapelza in: Polizei-Newsletter, 7/2014


Zum Inhalt

Im Vordergrund steht die Untersuchung der polizeirechtlichen Rechtmäßigkeit der Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Erlangung der erforderlichen Informationen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafbarkeit oder zumindest die Möglichkeit einer disziplinarrechtlichen Ahndung der für die „Folter“ verantwortlichen Polizeibeamten. Weiterhin wird besonderes Gewicht auf die Untersuchung der Vereinbarkeit der „Folter“ mit Verfassungsrecht und internationalem Recht gelegt. Abschließend werden die Konsequenzen der Androhung oder Anwendung von Gewalt im Strafprozessrecht dargestellt. Darüber hinaus berühren diese Fragestellungen Grundlagen des deutschen Rechts: Auf der einen Seite verbietet das Gesetz nach seinem Wortlaut ausnahmslos selbst die Androhung von Gewalt. Auf der anderen Seite steht die moralische Forderung, das Leben unschuldiger Opfer zu retten, auch wenn dabei Rechte des Rechtsbrechers möglicherweise verletzt werden.

Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile, die sich am zeitlichen Verlauf eines beispielhaften Szenarios orientieren: Die Situation vor, während und nach der Androhung bzw. Anwendung körperlicher Gewalt. Der erste Teil beinhaltet einen Überblick über die Geschichte der Folter, die Klärung – insbesondere des verwendeten – Folterbegriffs und die Darstellung der Rechtslage bezüglich einer Auskunftspflicht des Täters im geltenden Recht. Der zweite Teil befasst sich mit der Strafbarkeit der für die Androhung bzw. Durchführung verantwortlichen Polizeibeamten, wobei der Schwerpunkt auf der Frage nach dem Eingreifen von Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründen zu Gunsten der Amtsträger liegt. Weiterhin werden die Vorschriften des deutschen und internationalen Rechts untersucht, die sowohl Androhung als auch Anwendung von Gewalt in dem Szenario verbieten. Dabei wird auf die Fragen eingegangen, ob nicht in bestimmten Fällen ausnahmsweise die Androhung bzw. Anwendung von Gewalt erlaubt sein kann, ob eine Pflicht „Folter“ existiert und ob dem Opfer unter Umständen sogar ein Anspruch auf „Folterung“ des Täters zusteht. Im dritten Teil werden als Folgen der Androhung oder Anwendung körperlicher Gewalt zur Erlangung einer Aussage strafprozessuale Aspekte bearbeitet: Zum einen könnte dies ein Verfahrenshindernis darstellen, zum anderen ist fraglich, ob eine Aussage, die unter Androhung bzw. Anwendung von „Folter“ zustande gekommen ist, im Prozess als Beweis verwertet werden darf. Darüber hinaus werden in diesem Teil allgemeine Folgen der Zulassung von Gewalt im beispielhaften Szenario dargestellt.

Im Rahmen der Untersuchung wird besonderer Wert darauf gelegt, dass sämtliche Fragestellungen, die sich aus der „Zulässigkeit von Folter“ im Zusammenhang mit dem beispielhaften Szenario ergeben, aufgeworfen und beantwortet werden. Als Konsequenz dieses Anspruches werden aufgrund der Vielzahl der Probleme einige Aspekte unter Umständen nicht in der möglichen Tiefe bearbeitet. An den betreffenden Stellen findet sich aber weiterreichende Literatur in den Fußnoten.

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