Doktorarbeit: Die Polizeiaufgaben und -befugnisse bezüglich des personenbezogenen Datenschutzes im Vorfeld der Gefahr

Die Polizeiaufgaben und -befugnisse bezüglich des personenbezogenen Datenschutzes im Vorfeld der Gefahr

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Polizeirecht in Deutschland und Taiwan

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Planungs-, Verkehrs- und Technikrecht, Band 23

Hamburg , 262 Seiten

ISBN 978-3-8300-3134-5 (Print) |ISBN 978-3-339-03134-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die Bewahrung der öffentlichen Sicherheit gehörte seit Alters her zu den menschlichen Grundbedürfnissen. Zugleich musste das Handeln der Polizei, die diese Sicherheit herstellen soll, eingeschränkt werden, um einem Mißbrauch der polizeilichen Befugnisse vorzubeugen. Die Polizei konnte im Rahmen der Verbrechensbekämpfung nur dann aktiv werden, wenn eine Straftat bereits begangen worden war oder aber eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorlag.

Im Zuge der Modernisierung der Gesellschaft sind jedoch weltweit neue Formen des Verbrechens in Erscheinung getreten – wie etwa terroristische Selbstmordattentate, Flugzeugentführungen oder international operierende Verbrechenssyndikate. Ein polizeiliches Eingreifen, das erst nach der Tat ansetzt, ist hierbei zu einer effektiven Verbrechensbekämpfung nicht länger in der Lage. Um ihren Aufgaben der Schadensabwendung und Bewahrung der öffentlichen Sicherheit nachzukommen, muss es der Polizei ermöglicht werden, ihre Befugnisse in das "Vorfeld der Gefahr" zu erweitern.

Das Gefahrenvorfeld zeichnet sich dadurch aus, dass der "Schaden" oder das "Verbrechen" noch nicht eingetreten sind. Die polizeilichen Maßnahmen der Informationsgewinnung finden daher zumeist im Verborgenen statt – wie etwa die langfristige Observation von Verdächtigen oder der Einsatz von Informanten und Verdeckten Ermittlern.

Die Möglichkeiten der polizeilichen Ermittlung wurden im Zuge des technischen Forschritts erheblich erweitert. So ist es etwa über den Einsatz von Überwachungskameras oder die neuen Möglichkeiten der computergestützten Datenerhebung und -verarbeitung gelungen, die Effizienz der polizeilichen Ermittlungsarbeit deutlich zu steigern. Durch die Technisierung der polizeilichen Informationsgewinnung besteht jedoch die Gefahr einer umfassenden polizeilichen Kontrolle der gesamten Gesellschaft. Über den Einsatz moderner Technik ist es möglich geworden, Persönlichkeitsprofile über jeden Bürger zu erstellen. Als Endpunkt dieser Entwicklung droht der "gläserne Mensch", der jedes Recht auf eine selbstbestimmte Privatsphäre verloren hätte und zum reinen Objekt der polizeilichen Informationsgewinnung degradiert wäre.

Sowohl in Deutschland als auch in Taiwan wurde die Tragweite dieses Problems erkannt. Man musste sich der schwierigen Aufgabe stellen, den Rahmen eines Polizeigesetzes zu schaffen, das den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht werden kann. Der Verfasser widmet sich in einer ausführlichen Analyse der Frage, in wieweit diese Aufgabe in den beiden Ländern bewältigt wurde. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Grundlagen werden die jeweiligen Vor- und Nachteile der polizeirechtlichen Bestimmungen von Deutschland und Taiwan aufgezeigt. Der Autor wird dabei auch von der Hoffnung getragen, dass ein umfassendes Verständnis der deutschen Rechtsgedanken dazu beitragen kann, ein Vorbild für zukünftige Reformen des taiwanesischen Polizeirechts zu setzen.

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