Doktorarbeit: Die Garantenpflichten beim Betrug

Die Garantenpflichten beim Betrug

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 101

Hamburg , 452 Seiten

ISBN 978-3-8300-3006-5 (Print) |ISBN 978-3-339-03006-1 (eBook)

Zum Inhalt

Eine betrugsrelevante Vorspiegelung durch Unterlassen setzt unstreitig eine Handlungspflicht voraus. Diese bezeichnet man meist als "Garantenpflicht zur Aufklärung". Die zentrale Frage nach ihren Entstehungsvoraussetzungen ist allerdings höchst umstritten und nach wie vor nicht befriedigend gelöst.

Die Untersuchung liefert einen ausführlichen und aktuellen Überblick über die zahlreichen Fälle, in denen dieses Problem praktisch relevant wird, und stellt dar, wie Rechtsprechung und Literatur das Garantenpflichterfordernis in diesen Konstellationen behandeln. Es wird erläutert, warum diese herkömmliche Vorgehensweise nicht überzeugt und bereits im Ansatz verfehlt ist. Thomas Seibert bringt die Garantenlehre beim Betrug mit der allgemeinen Garantendogmatik in Einklang. Dabei widmet er sich zentralen Fragen der allgemeinen Unterlassungsdogmatik.

Die Untersuchung legt dar, was der Legitimationsgrund der Garantenhaftung ist, und konkretisiert das gefundene Leitprinzip für den Betrug durch Unterlassen. Überdies weist sie nach, daß es nicht auf eine Garantenpflicht zur Aufklärung ankommt, sondern auf eine Garantenpflicht für fremdes Vermögen. Dieser neue Ansatz entkoppelt die unstreitig erforderliche Aufklärungspflicht von der Garantenpflicht. Seine Konsequenzen werden an praktischen Fällen eingehend aufgezeigt.

Der Verfasser beschäftigt sich ferner detailliert mit der wieder aktuell aufgeworfenen These, der Untreuetatbestand beschränke den Betrug durch Unterlassen. Die Untersuchung legt offen, daß sich hinter dieser behaupteten "Sperrwirkung des § 266 StGB" gegenseitig ausschließende Konzepte verbergen. Deren Überzeugungskraft wird ausführlich analysiert.

Gleiches gilt für neuere Strömungen, die eine Handlungspflicht auch für die übrigen Vorspiegelungsformen verlangen. Eine eingehende Auseinandersetzung findet mit der neueren Lehre vom Recht auf Wahrheit statt, die bereits für die ausdrückliche Vorspiegelung eine Handlungspflicht voraussetzt. Daneben wird Überlegungen nachgegangen, die für die Vorspiegelung durch konkludentes Verhalten besondere Pflichten für erforderlich halten.

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