Dissertation: Vorsatz und Erklärungspflicht im Steuerstrafrecht

Vorsatz und Erklärungspflicht im Steuerstrafrecht

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 93

Hamburg , 462 Seiten

ISBN 978-3-8300-2881-9 (Print) |ISBN 978-3-339-02881-5 (eBook)

Zum Inhalt

Richter, Anwälte, Steuerberater oder auch Finanzbeamte stehen in
vielen steuerstrafrechtlichen Fällen vor der Frage, ob zum einen der
objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist und ob zum
anderen bei festgestellter Steuerverkürzung eine fahrlässige Bege-
hung vorliegt, dem Steuerpflichtigen Leichtfertigkeit anzulasten ist
oder ob dieser die Steuerverkürzung gar vorsätzlich herbeigeführt
hat. Ausgehend von der Komplexität und Unübersichtlichkeit des
Steuerrechts widmet sich die Studie unter diesen steuerstrafrecht-
lichen Gesichtspunkten den Problemfeldern des Vorsatzes und der
Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen. Die Schwierigkeiten der
rechtlichen Bewertung resultieren insofern aus dem Blankettcharak-
ter der Steuerhinterziehung und der Verweisung des § 369 Abs. 2 AO,
wonach auch im Steuerstrafrecht als Nebenstrafrecht die allgemeinen
Gesetze, insbesondere die §§ 16, 17 StGB Anwendung finden. Hinzu
kommt, dass der Steuerpflichtige in der Regel nur "nackte Zahlen" mit-
teilt, und die dahinter stehenden Sachverhalte oder zugrunde gelegten
Rechtsauffassungen verborgen bleiben.

Die Arbeit besteht aus fünf Hauptteilen. In Teil I erfolgt eine Grundle-
gung hinsichtlich der allgemeinen Steuererklärungspflicht, der Tatbe-
stände der Steuerhinterziehung und leichtfertigen Steuerverkürzung
und deren geschichtlicher Entwicklung sowie abschließend hinsichtlich
des Irrtums über den Steueranspruch.

Der erste Schwerpunkt der Arbeit liegt mit Teil II auf der Abgrenzung
vom Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht. Der Verfasser
kommt insofern, anders als die herrschende Meinung in Rechtsprechung
und Literatur, zu dem Ergebnis, dass die Unkenntnis der Steuerpflicht
keinen Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB begründet, sondern als Ver-
botsirrtum nach § 17 StGB zu behandeln ist.

Im folgenden Teil III diskutiert der Verfasser die Problematik, ob sich
der Steuerpflichtige bei der Abgabe seiner Erklärung an der höchst-
richterlichen Rechtsprechung und/ oder den Verwaltungsvorschriften
orientieren muss, oder ob er berechtigt ist, den Steuererklärungen
seine eigene Rechtsmeinung zugrunde zu legen. Es stellt sich inso-
fern die Frage einer Hinweispflicht bei Abweichungen von der Rechts-
ansicht der Rechtsprechung bzw. der Finanzverwaltung.

Diese, von der Rechtsprechung des BGH und Teilen der Literatur an-
genommene, Hinweispflicht erlangt zudem besondere Bedeutung bei
der in Teil IV behandelten Abgrenzung von vorsätzlicher Steuerhinter-
ziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung. Denn der Bundesgerichts-
hof hält nicht nur auch im Bereich der Steuerhinterziehung dolus even-
tualis für ausreichend, sondern bejaht den Steuerhinterziehungsvorsatz
auch dann, wenn der Steuerpflichtige lediglich Zweifel an der Richtigkeit
seiner Auffassung hat. Der Verfasser lehnt demgegenüber, bevor er in
Teil V eine Schlussbetrachtung vornimmt, sowohl eine Hinweispflicht
hinsichtlich der bei verkürzten Angaben zugrunde gelegten Rechts-
auffassung als auch die Aufrechterhaltung der tradierten dolus-even-
tualis-Formel im Steuerstrafrecht ab.

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