Doktorarbeit: Die autonome Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts auf moderne Geschäftsfelder

Die autonome Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts auf moderne Geschäftsfelder

Methodik und Weiterentwicklung nach Art. 7 Abs. 1 CISG

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Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht, Band 20

Hamburg , 362 Seiten

ISBN 978-3-8300-2873-4 (Print) |ISBN 978-3-339-02873-0 (eBook)

Zum Inhalt

Die durch das Internet sowie neuartige Technologien eröffneten modernen Geschäftsfelder stellen das nationale wie internationale Recht vor neue Herausforderungen. Das auf den E-Commerce sowie technisch geprägte Vertragsumfeld anwendbare Recht muss zum einen das besondere Bedürfnis der Beteiligten nach parteiautonomer Gestaltung berücksichtigen. Zum anderen gilt es in Form flexibler Regelungen einen verbindlichen Rechtsrahmen für diese parteiautonome Gestaltung zu schaffen.

Insbesondere das internationale Handelsrecht stößt bei diesen speziellen Anforderungen regelmäßig bereits formal an seine Grenzen. Auf internationaler Ebene fehlt es an einem formalen Gesetzgebungsverfahren, weshalb die kontinuierliche Anpassung der bestehenden Regelungen an den tatsächlichen Wandel auf gesetzgeberischer Ebene nicht möglich erscheint. Die zunehmende Anzahl internationaler Vertragsabschlüsse via Internet zwingt jedoch zu einer entsprechenden Rechtsentwicklung auch auf internationaler Ebene, weshalb gerade auf internationaler Ebene die teleologische Auslegung bestehender Rechtsvorschriften von zunehmender Bedeutung ist.

Aufgrund seiner Bedeutung für den internationalen Warenkauf untersucht die Autorin im Schwerpunkt das UN-Kaufrecht (CISG) und widmet sich der Frage, ob das für den internationalen Handel zentrale Kaufrechts-Übereinkommen den speziellen Anforderungen der modernen Geschäftsfelder wie E-Commerce und Software-Verträgen gewachsen ist.

Im Ausgangspunkt widmet sie sich der Anwendbarkeit der Konvention auf ausgewählte Vertragskonstellationen und setzt sich mit dem bisherigen Meinungsstand auseinander. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass sich das UN-Kaufrecht aufgrund seiner Regelungsmethode sowie –struktur grundsätzlich als Gestaltungsinstrument eignet. Allerdings werden der praktischen Bedeutung des Übereinkommens durch das bisher praktizierte enge Begriffsverständnis Grenzen gesetzt. Die bisherige Auslegungsmethodik wird deshalb auf ihre Anpassungsfähigkeit hin untersucht, wobei im Schwerpunkt das im internationalen Einheitsrecht maßgebende Autonomiegebot nach Art. 7 Abs. 1 CISG behandelt wird. Ausgehend vom bisher restriktiv gehandhabten Auslegungsgrundsatz spricht sich die Verfasserin für eine zukünftig extensivere Begriffsauslegung aus und zeigt die hierfür der Konvention selbst zu entnehmenden Möglichkeiten und Grenzen auf. Nach dem durch die Autorin aufgezeigten Verständnis von Art. 7 Abs. 1 CISG ergibt sich im Ergebnis die Möglichkeit, die CISG auf Grundlage einer extensiven Begriffsauslegung auch zukünftigen Entwicklungen gegenüber offen zu halten und damit deren praktische Bedeutung als Gestaltungsinstrument im internationalen Handel zu bewahren bzw. zu bestärken.

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