Doktorarbeit: Das Adhäsionsverfahren nach der Neuregelung durch das Opferrechtsreformgesetz

Das Adhäsionsverfahren nach der Neuregelung durch das Opferrechtsreformgesetz

- Wiederbelebung eines tot geglaubten Verfahrens? -

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 91

Hamburg , 364 Seiten

ISBN 978-3-8300-2861-1 (Print) |ISBN 978-3-339-02861-7 (eBook)

Zum Inhalt

Das Adhäsionsverfahren als Schnittstelle zivilrechtlicher Anspruchs-
verfolgung im Strafverfahren ist seit über 60 Jahren fester Bestand-
teil der Strafprozessordnung. Entwickelt aus einer tatsächlichen
Übung im gemeinrechtlichen Inquisitionsprozess des 16. und 17.
Jahrhunderts weist es eine lange Rechtstradition auf. Dennoch hat
es bis heute im deutschen Gerichtsalltag kaum eine nennenswerte
Berücksichtigung gefunden. Nach Schätzungen des Verfassers wur-
den im Jahr 2003 nur 0,48 % aller Strafverfahren mit einer Adhäsi-
onsentscheidung abgeschlossen.

Mit dem am 01.09.2004 in Kraft getretenen "Gesetz zur Verbesserung
der Rechte von Verletzten im Strafverfahren" (Opferrechtsreformge-
setz – OpferRRG) hat der Gesetzgeber nach der letzten Reform durch
das Opferschutzgesetz 1987 erneut zu einem Versuch der Praktikabi-
litätssteigerung angesetzt und das Adhäsionsverfahren neben sons-
tigen Verbesserungen des Opferschutzes zum Teil grundlegend refor- miert.

Der Verfasser nimmt diese Reform zum Anlass für sein Werk und stellt
nach einer kurzen historischen Betrachtung die rechtliche Ausgestal-
tung des Adhäsionsverfahrens mit all seinen Streitfragen ausführlich
dar. Sodann wendet er sich der tatsächlichen Bedeutung des Verfah-
rens zu und erforscht die Gründe für die bisherige mangelnde Prak-
tikabilität.

Im Anschluss untersucht er die Reformbedürftigkeit des Adhäsionsver-
fahrens, wobei er insbesondere das Verhältnis zu sonstigen strafpro-
zessualen Instituten, welche eine Wiedergutmachung vorsehen, näher
beleuchtet. Nach Darstellung der seitens der Wissenschaft diskutier-
ten Reformvorschläge wendet er sich umfassend den Neuerungen
durch das OpferRRG zu und bewertet diese. Die Darstellung schließt
nach einer zusammenfassenden Beurteilung mit dem Musterformular
eines von dem Verfasser entwickelten Informationsblattes und An-
tragsformulars für Geschädigte zur Erleichterung der Antragstellung
sowie mit Tenorierungsbeispielen für Adhäsionsentscheidungen.

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