Dissertation: Kind, Verkehr und Haftung

Kind, Verkehr und Haftung

Die Haftungsposition der Kinder im Straßen-, Schwebe- und Schienenverkehr

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Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, Band 10

Hamburg , 358 Seiten

ISBN 978-3-8300-2818-5 (Print) |ISBN 978-3-339-02818-1 (eBook)

Zum Inhalt

Kinderunfälle im Straßenverkehr sind leider keine Seltenheit. Statistisch
wird in Deutschland etwa alle vierzehn Minuten ein Kind unter fünfzehn
Jahren im Straßenverkehr verletzt, fast jeden zweiten Tag kommt zu-
sätzlich eines ums Leben. Auch der beteiligte Unfallgegner wird zumeist
geschädigt. In derselben Signifikanz stellt sich daher die Haftungsfrage:
Wer hat für welche Schäden aufzukommen? Haftet das Kind? Dessen
Eltern? Der Unfallgegner, etwa der Fahrzeughalter oder der Bahnun-
ternehmer? Oder alle zusammen?

Die Haftung des Kindes ist im BGB geregelt, insbesondere in den
§§ 823 ff BGB. Grundlegende Voraussetzung für diese Haftung ist die
Deliktsfähigkeit des Kindes, die nach § 828 BGB zu bestimmen ist. Da-
neben kommt die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB in Betracht. Die el-
terliche Haftung ergibt sich vor allem aus § 832 BGB. Zentrale Norm für
die Haftung des Kraftfahrzeughalters ist § 7 StVG, für die Haftung des
Bahnunternehmers § 1 HPflG. Diese Normen galten rund 100 Jahre fast
unverändert fort. Gerade im Hinblick auf Kinderunfälle erschien dies je-
doch zunehmend unangemessen. Am 01.08.2002 trat daher nach lan-
gen Vorarbeiten das Zweite Schadensersatzrechtsänderungsgesetz (2.
SchadÄndG) in Kraft. Die Haftungsposition der Kinder im Straßenverkehr
wurde sowohl hinsichtlich ihrer eigenen Haftung als auch hinsichtlich
ihrer Ansprüche wesentlich verbessert.

Die Studie beleuchtet dies von allen Seiten. Auf Basis des historischen
Hintergrundes wird zunächst ein Überblick über das bisherige Recht
geschaffen. Der drängende Reformbedarf wird herauskristallisiert; da-
bei werden auch die entwicklungspsychologischen Erkenntnisse näher
erläutert, die die kindliche Überforderung im motorisierten Verkehr er-
gründen und belegen. Nach Bewertung der alternativen Reformvor-
schläge werden die Neuregelungen detailliert vorgestellt. Dabei wird
auch intensiv auf die Problemfelder und deren Lösungsmöglichkeiten
eingegangen. So fanden insbesondere über die Reichweite des § 828
II,1 BGB im Hinblick auf den sogenannten ruhenden Verkehr hitzige
Diskussionen statt. Ebenso problematisch stellt sich etwa die Frage
dar, was unter einem Unfall "mit" dem Verkehrsmittel zu verstehen
ist, welche Auswirkungen sich auf den Verschuldensmaßstab auch
älterer Kinder ergeben und ob an der sogenannten Selbstaufopfe-
rung im Straßenverkehr noch festgehalten werden kann. Auch etwa-
ige Kompensationsinteressen der motorisierten Verkehrsteilnehmer für
deren verschärfte Haftung, die in der Gesetzesbegründung ausdrücklich
Erwähnung finden, werden in möglichen Umsetzungen kritisch geprüft.

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