Doktorarbeit: Die unlautere Wettbewerbshandlung nach der UWG-Reform

Die unlautere Wettbewerbshandlung nach der UWG-Reform

Zu den normativen Leitlinien des neuen Lauterkeitsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Verbrauchers als Schutzsubjekt

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 19

Hamburg , 342 Seiten

ISBN 978-3-8300-2483-5 (Print) |ISBN 978-3-339-02483-1 (eBook)

Zum Inhalt

Mit der UWG-Reform vom 8.7.2004 ist über punktuelle Änderungen hinaus eine Neuordnung der systematischen und dogmatischen Grundkonzeption des UWG erfolgt. Seit den 1990er Jahren unterliegt das Recht des unlauteren Wettbewerbs einer grundlegenden Wandlung. Aus der alles beherrschenden Generalklausel des UWG a.F. von 1909 war der zwischenzeitliche Funktionswandel sowie das schwer durchschaubare Wertungssystem der Rechtsprechung zuletzt nicht mehr nachzuvollziehen. Mit der Neufassung des UWG findet der Modernisierungsprozess nun auch Ausdruck im Gesetz. Freilich besteht gerade im Bereich des Lauterkeitsrechts die Gefahr, dass hergebrachte - und überholte - Wertungen in die Anwendung der offenen Tatbestände des neuen UWG einfließen. Aus diesem Grund wird die UWG-Reform zum Anlass genommen, die systematischen und normativen Leitlinien des neuen materiellen Lauterkeitsrechts herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutzzweck des neuen UWG und der zentrale Verbotstatbestand der Generalklausel sowie die Einordnung des Verbraucherschutzes in das Lauterkeitsrecht. Letzterer wird anhand der Tatbestände zum Schutz der Entscheidungsfreiheit vor unsachlicher Beeinflussung (§ 4 Nr. 1 UWG) sowie zum Schutz der Verbraucher vor Ausnutzung besonderer Schwächen (§ 4 Nr. 2 UWG) dargestellt.

Das Zusammenspiel von Schutzzweckbestimmung, Generalklausel und Beispieltatbeständen zeigt, dass dem neuen UWG insgesamt ein kohärentes und praktikables Wertungssystem zugrunde liegt. Aus der wettbewerbsfunktionalen Ausrichtung des Lauterkeitsrechts durch §§ 1 und 3 UWG wird ein normatives Referenzsystem herausgearbeitet, das dem Leser über die praktische Schwierigkeit hinweghelfen kann, ein unlauteres Verhalten im Wettbewerb einem der vielfach unbestimmten und nebeneinander anwendbaren Beispieltatbestände zuzuordnen. Die Ausführungen zu § 4 Nrn. 1 und 2 zeigen, dass die Kodifizierung der Beispieltatbestände nur einen oberflächlichen Gewinn an Transparenz bedeutet. Auch nach der UWG-Reform wird es gerade in den häufigen Grenzfällen notwendig bleiben, sich die grundlegenden Wertungen des Lauterkeitsrechts vor Augen zu führen.

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