Doktorarbeit: Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild

Rechtshistorische Entwicklung, geschützte Interessen, Rechtscharakter und Rechtsschutz

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Studien zum Zivilrecht, Band 26

Hamburg , 232 Seiten

ISBN 978-3-8300-2354-8 (Print) |ISBN 978-3-339-02354-4 (eBook)

Zum Inhalt

Rechtliche Konflikte um den Schutz des Rechts am eigenen Bild sind einer der Brennpunkte des Persönlichkeitsschutzes. Das zeigt sich an einigen spektakulären Gerichtsentscheidungen in der jüngsten Vergangenheit. Rechtsgrundlage des Bildnisschutzes sind nach wie vor §§ 22-24, 33, 37 f., 42-44, 48 und 50 des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" vom 9. Januar 1907 (KUG), zusammen mit den einschlägigen Vorschriften des BGB. Es liegt auf der Hand, dass sich die unterschiedlichen Interessen des Individuums, der Medien, der Öffentlichkeit und des Staates am Bildnis von Personen im Laufe der Zeit geändert haben und sich in zahlreichen Rechtsfragen niederschlagen. Bataa Temuulen untersucht einige der mit dem Bildnisschutz verbundenen grundsätzlichen rechtlichen Probleme.

Die Autorin untersucht erstens die Gründe der Entstehung des Bildnisschutzes und die Entwicklung von Rechtsprechung und Literatur bis nach dem Zweiten Weltkrieg. Zweitens stellt die Verfasserin die Frage, worin genau die mit dem Recht am eigenen Bild geschützten Interessen und die Gegeninteressen anderer liegen. Zu diesem Zweck werden die Funktionen des Bildnisses einer Person herausgearbeitet: Das Bildnis dient der Darstellung und Identifizierung der abgebildeten Person, des weiteren der Individualisierung – d.h. der über die bloße Darstellung hinausgehenden, situationsbedingten Charakterisierung – und der Individuierung, d.h. dem Einsatz des Bildnisses zu werbenden und kennzeichnende wirtschaftlichen Zwecken. An diese Funktionen knüpfen sich entsprechende Interessen des Abgebildeten, die sich im KUG niederschlagen, ebenso wie bestimmte Gegeninteressen, die das Recht am eigenen Bild einschränken.

Auf der Grundlage der Funktionen- und Interessenanalyse wird drittens die umstrittene Frage des Rechtscharakters des Rechts am eigenen Bild beantwortet: Es handelt sich um ein Persönlichkeitsrecht, mittels dessen bestimmte personale Interessen des Abgebildeten geschützt werden. Allerdings kann das Bildnis auch zum Gegenstand eines Immaterialgüterrechts werden: nämlich dann, wenn es als Marke eingesetzt wird. Viertens werden die Konsequenzen daraus für die Lizenzierung der Nutzung von Bildnissen gezeigt. Auf diesen Grundlagen erfolgt viertens ein Überblick über die Rechtsfolgen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

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