Dissertation: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und ihre Auswirkungen auf das deutsche Sozialhilferecht

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und ihre Auswirkungen auf das deutsche Sozialhilferecht

Der sozialrechtliche Gehalt der Unionsbürgerschaft nach dem Urteil Grzelczyk

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 22

Hamburg , 212 Seiten

ISBN 978-3-8300-2266-4 (Print) |ISBN 978-3-339-02266-0 (eBook)

Zum Inhalt

David-Sebastian Starke greift ein aktuelles Thema auf, das nicht nur für das Sozialhilferecht in Deutschland, sondern darüber hinaus für die Ausgestaltung des Sozialrechts in alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung ist.

Anhand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes untersucht der Verfasser, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Unionsbürger sich aufgrund des Alleinstellungsmerkmals, dass er von seinem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 18 Abs. 1 EG Gebrauch macht, auf das gemeinschaftsrechtliche allgemeine Diskriminierungsverbot des Art. 12 Abs. 1 EG berufen kann.

Kernthema ist dabei die Frage, wie das Allgemeine Diskriminierungsverbot des Art. 12 Abs. 1 EG mit dem Recht auf Freizügigkeit gemäß Art. 18 Abs. 1 EG verknüpft ist.

Ausgangspunkt der Untersuchung ist der Inhalt der Unionsbürgerschaft. Dies wird im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtsprechung des EuGH, insbesondere mit den Entscheidungen "Martinez Sala", "Bickel und Franz" sowie zuvorderst "Grzelczyk" dargestellt.

Sodann untersucht der Verfasser das zentrale Problem im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Diskriminierungsverbot, nämlich in welchen Fällen der Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts eröffnet ist. Hier wird eingehend dargestellt, dass der Anwendungsbereich für das Diskriminierungsverbot bereits dann eröffnet ist, wenn ein Unionsbürger von seinem Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht Gebrauch macht.

Zentrales Thema der Arbeit ist die Darstellung der Verknüpfung des Allgemeinen Diskriminierungsverbots und des Freizügigkeitsrechts und die dogmatische Begründung dieser Verknüpfung. Schwerpunkt ist hierbei die Untersuchung der Frage, was unter dem Begriff "Verbot von Beschränkungen" zu verstehen ist.

Sodann untersucht der Verfasser die Schrankendogmatik, die aus der Rechtsprechung des EuGH folgt. Dieser zieht hierfür die EG-Aufenthaltsrichtlinien heran.

Der Verfasser rundet den gemeinschaftsrechtlichen Teil seiner Arbeit jeweils mit einem Ausblick auf den Europäischen Verfassungsvertrag ab.

Im letzten Teil der Arbeit wendet sich der Verfasser der Frage zu, welche Auswirkungen die Rechtsprechung des EuGH auf das deutsche Sozialhilferecht hat.

Hierzu stellt er zunächst das deutsche Sozialhilferecht vor und zeigt auf, ob und inwieweit die Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG Einfluss auf das Sozialhilferecht hat.

Sodann wendet sich der Verfasser der Frage zu, ob Unionsbürger, welche Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, ebenso Anspruch auf Sozialhilfe haben wie deutsche Staatsangehörige. Von Bedeutung ist hierbei das Europäische Fürsorgeabkommen, welches Bestandteil der innerstaatlichen Rechtsordnung Deutschlands ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Fürsorgeabkommen einen Vorbehalt erklärt hat, aufgrund dessen für Angehörige anderer Mitgliedstaaten das deutsche Sozialhilferecht nur eingeschränkt gilt, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die deutsche Rechtslage den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben widerspricht.

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