Dissertation: Die Betrugsstrafbarkeit des Versicherungsnehmers aus strafrechtlicher und kriminologischer Sicht

Die Betrugsstrafbarkeit des Versicherungsnehmers aus strafrechtlicher und kriminologischer Sicht

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Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, Band 7

Hamburg , 602 Seiten

ISBN 978-3-8300-2122-3 (Print) |ISBN 978-3-339-02122-9 (eBook)

Zum Inhalt

Durch betrügerische Verhaltensweisen des Versicherungsnehmers gegenüber Versicherern entstehen der Versicherungswirtschaft jährlich Schäden in Höhe mehrerer Milliarden Euro. Die Abhandlung beschäftigt sich umfassend mit dem Thema des Versicherungsbetruges als Massenphänomen. Durch die Verzahnung des Versicherungsrechts mit strafrechtlichen Fragen ist die Arbeit interrechtsdisziplinär. Die breite Anlage der Untersuchung zeigt sich zudem darin, dass keine Beschränkung auf einzelne oder wenige Versicherungssparten vorgenommen wird, sondern dass das gesamte Spektrum der Versicherungsleistung abgedeckt wird.

Der Gegenstand der Untersuchung ist dabei durch zwei Merkmale festgelegt: Zum einen gilt die Betrachtung der Straftaten gemäß §§ 263, 265 StGB, bei denen der Versicherer unmittelbares (direktes) Verbrechensopfer ist, zum anderen werden Fallgestaltungen betrachtet, bei denen es um eine Täterschaft seitens des Versicherungsnehmers geht. Innerhalb dieses Rahmens gliedert sich die Abhandlung im Wesentlichen in vier Teile. Zunächst werden kriminologische Aspekte des Versicherungsbetruges untersucht. Dort wird auf die kriminellen Praktiken (Tattechniken) aber auch themenübergreifend auf die Organisierte Kriminalität eingegangen. Im statistischen Teil der Arbeit werden die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die Strafverfolgungsstatistik (SVS) und vier Umfragen bzw. Studien privater Institute ausgewertet. In einer abschließenden Analyse der empirischen Untersuchungen werden Schlussfolgerungen zur Begehungsform, den betroffenen Versicherungssparten, zur Schadenshöhe und zum Täterprofil gezogen. Zudem findet eine Aufhellung des Dunkelfeldes statt.

Im Bereich der strafrechtlichen Erfassung der Taten wird auf § 263 StGB (Betrug) und § 265 StGB (Versicherungsmissbrauch) eingegangen. Den Schwerkunkt bildet wegen der großen praktischen Bedeutung § 263 StGB. In Bezug auf § 263 Abs. 1 StGB werden der Bereich des Vertragsabschlusses, der Betrug während einer bestehenden vertraglichen Beziehung und der Komplex der Schadensabwicklung untersucht. Zu diesen Teilbereichen werden die jeweils problematischen Tatbestandsmerkmale des Betruges behandelt. Dabei wird zunächst allgemein auf die Voraussetzungen des Merkmals eingegangen, um anschließend die speziellen Fragen des Versicherungsbetruges zu klären. Zudem wird § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB näher behandelt. Bezüglich des Versicherungsmissbrauchs (§ 265 StGB) gelangt die Verfasserin nach einer Untersuchung der Norm, zu dem Ergebnis, dass § 265 StGB ersatzlos gestrichen werden sollte.

Im abschließenden Teil der Arbeit werden außerstrafrechtliche Maßnahmen zur Eindämmung des Versicherungsbetruges aufgezeigt. Es geht hierbei zum einen um den Schutz vor Betrügereien durch das Zivilrecht und zum anderen um präventive Maßnahmen der Versicherungswirtschaft.

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