Doktorarbeit: Die Entwicklung des Sorgerechts

Die Entwicklung des Sorgerechts

unter besonderer Betrachtung von Rechtsprechung und Literatur zur Personensorge in ALR und BGB

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 10

Hamburg , 382 Seiten

ISBN 978-3-8300-2031-8 (Print) |ISBN 978-3-339-02031-4 (eBook)

Zum Inhalt

Yvonne Scheidweiler thematisiert das Sorgerecht im 19. Jahrhundert und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Praxis zum Personensorgerecht. Dabei konzentriert sie sich vor allem auf die Rechtsprechung zum Allgemeinen Preußischen Landrecht und zum Bürgerlichen Gesetzbuch, da diese bedeutenden Gesetzbücher das 19. Jahrhundert umspannen. Zunächst wird jeweils ein Überblick über die Entwicklung der sorgerechtlichen Normen gegeben; im Folgenden werden Literatur und Rechtsprechung zu den wichtigsten Bereichen der Personensorge dargestellt: Unterhaltspflicht, Erziehung und Pflege, Züchtigung, Zustimmung zur Berufswahl, Zustimmung zur Eheschließung und Ausstattungspflicht.

Neben der Auswahl und Darstellung von wichtigen Entscheidungen werden die beiden Kodifikationen in ihren Regelungen und deren Auslegung durch die Praxis verglichen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der rechtlichen Einordnung sowie auf der Darstellung von gesellschaftspolitischen Hintergründen. Wesentlich für den Vergleich ist vor allem die Entwicklung des Familienbegriffes im Laufe des 19. Jahrhunderts: Im ALR fand sich noch eine starke Einmischung des Staates in innere Familienangelegenheiten. Aus dem aufgeklärten Naturrecht entstand jedoch ein individualrechtliches Familienverständnis. Aus diesem entwickelte sich ein sittlich verstandener Familienbegriff, der die personalen Beziehungen der Familie schließlich weitgehend in einen vorrechtlichen Raum verwies. Dementsprechend veränderte sich auch die Normgebung: Während das ALR noch von Elternrechten ausging, die dem Gewaltverhältnis zwischen Eltern und Kindern entsprechend ausgestaltet waren, war im BGB bereits der Schutzgedanke verankert: Den Eltern wurde die Pflicht auferlegt, nach dem Vorbild der Vormundschaft für das Kind zu sorgen; maßgebend dabei war der Gedanke des Kindeswohls.

Neben diesem Schwerpunkt gibt die Autorin einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Normen zur Personen- und Vermögenssorge. Dazu stellt sie zuerst die Regelungen zur patria potestas im römischen und zur Munt im germanischen Recht in ihren Ursprüngen dar. Im Folgenden werden die Entwicklungen im Mittelalter aufgezeigt, hier vor allem die Abschwächung der Munt und die Rezeption der patria potestas durch die Glossatoren sowie die bruchstückhaften Regelungen der Reformationen. Schließlich werden die Kodifikationen des 19. Jahrhunderts vorgestellt, so Code Civil, ABGB und Sächsisches BGB.

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