Dissertation: Das Arbeitskampfrecht der Republik Südafrika

Das Arbeitskampfrecht der Republik Südafrika

Eine Untersuchung mit Bezügen zum deutschen Recht

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 71

Hamburg , 258 Seiten

ISBN 978-3-8300-2011-0 (Print) |ISBN 978-3-339-02011-6 (eBook)

Zum Inhalt

"Das Arbeitskampfrecht der Republik Südafrika" ist eine juristische Untersuchung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die wissenschaftliche Herangehensweise ist die Rechtsbeobachtung. Hierbei wird anders als bei der Rechtsvergleichung die fremde Rechtsordnung in den Mittelpunkt gerückt und nur an den entscheidenden Stellen mit der heimischen Rechtsordnung – hier der deutschen – in Relation gesetzt. Die Arbeit befaßt sich nach einer Einleitung zunächst mit der historischen Entwicklung des Streikrechts in Südafrika, bevor die drei Kernkapitel über das Koalitions-, Tarif- und Streikrecht behandelt werden. Im Anhang und auch während der einzelnen Kapitel werden zahlreiche Daten und Tabellen zur Entwicklung von Streik und Koalitionen dargestellt.

Südafrika hat nach der Apartheid einen Systemwechsel vollzogen und sich eine moderne Arbeitsrechtsordnung gegeben. Historisch ist die südafrikanische Rechtsordnung durch holländisch-burischen und britischen Einfluß geprägt worden. In jüngerer Vergangenheit sind verschiedene Rechtssätze Nordamerikas, Australiens und Europas und insbesondere der Internationalen Arbeitsorganisation in das südafrikanische Arbeitsrecht übernommen worden. Südafrika hat eine einzigartige Regelungsdichte arbeitsrechtlicher Normen in der Verfassung und dem einfachen Recht. Das Recht der Gewerkschaften und des Streiks genießt angesichts der unruhigen jüngeren Vergangenheit traditionell einen hohen Stellenwert in Südafrika.

Das südafrikanische Arbeitsrecht gewährleistet sogenannte Koalitionssicherungsmaßnahmen mit deren Hilfe Gewerkschaften ihre betriebliche Vertretungsbasis zu sichern suchen und die Stabilität von Tarifverhandlungen erhöht werden sollen. Die Tarifverhandlungen werden zudem durch Organisationsrechte abhängig von der betrieblichen Vertretungsmacht der Gewerkschaften gesichert. Außerdem gibt es feste Einrichtungen zur Durchführung zentraler Verhandlungen: Die Bargaining Councils.

Das Streikrecht ist als Individualrecht ausdrücklich in der Verfassung garantiert. Die Voraussetzungen des Streiks sind nunmehr klar geregelt und bei Erfüllung der Voraussetzungen spricht man von einer "geschützten" Aktion, die zahlreiche Privilegien in Anspruch nehmen kann. Die entscheidende Errungenschaft ist dabei der Schutz vor Kündigung. Weitere Arbeitskampfmittel werden samt ihrer Voraussetzungen dargestellt. So ist in Südafrika auch der politische Streik erlaubt.

Abschließend wird ein Ausblick gewagt und die Entwicklung auf dem Gebiet des Streikrechts als konsolidierend und bedingt zuversichtlich bewertet.

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