Forschungsarbeit: Die politische Ordnung Athens

Die politische Ordnung Athens

Im Lichte von Aristoteles und im Vergleich zum heutigen Forschungsstand

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 11

Hamburg , 100 Seiten

ISBN 978-3-8300-1964-0 (Print) |ISBN 978-3-339-01964-6 (eBook)

Zum Inhalt

Am Beispiel der Darstellung der politischen Ordnung Athens vom 6. bis 4. Jahrhundert v. Chr. durch Aristoteles einerseits und durch die heutige Forschung andererseits macht Patrick Sutter die Schwierigkeiten "objektiver Geschichtsschreibung" deutlich. Zunächst wird ein chronologischer Überblick über die Entwicklung der athenischen Verfassung gegeben. Danach folgt eine systematische Darstellung der Entwicklungsschritte, die die einzelnen Institutionen durchschritten haben. In beiden Teilen wird zuerst jeweils die aristotelische Version wiedergegeben, bevor dann der heutige Forschungsstand in seiner Vielschichtigkeit dargelegt und mit einer Kritik an Aristoteles’ Darstellung verbunden wird. Dabei zeigt sich, dass entgegen der landläufigen Meinung gar nicht so klar ist, welche Funktionen die einzelnen Institutionen (wie etwa das Scherbengericht) inne hatten und welche Intentionen hinter ihrer Errichtung standen.

Die rechtsgeschichtlichen Ergebnisse werden anschliessend verfassungstheoretisch eingeordnet. Denn die historische Verfassungsanalyse legt einen "autonomen Prozess" offen – eine Reihe von einzelnen Handlungen, die zu einer unübersehbar grossen Zahl von Impulsen eines irgendwie zusammenhängenden Vorgangs umschlägt. Die Suche nach einer guten Ordnung (Eunomia) durch Solon führte zu einem nomistisch geprägten Verfassungsverständnis. Ursprünglich wurde als Mittel, um die Eunomia zu erreichen, die Isonomia verstanden, also die Forderung nach Gleichheit der politischen Rechte. Sie konnte sich dank günstiger Umstände artikulieren und wurde durch die Reformen den Kleisthenes wesentlich gefördert.

Nachdem die Forderung weitgehend erfüllt war, wurde daraus ein Zustand, der schliesslich im Begriff der Demokratia eine adäquate Entsprechung fand. War die Demokratia zu Beginn noch austauschbar mit dem Begriff der Isonomia, wurde sie immer mehr zur Bezeichnung der Herrschaft der untersten Bürgerschichten verwendet. Als Gegenpol bildete sich der Begriff der Oligarchia, welcher die Urform der Demokratie meinte, als nur die obersten Schichten zu den politischen Ämtern zugelassen waren. Es wurden gute und schlechte Formen jeder der beiden Verfassungstypen unterschieden. Um ihre Mängel auszuräumen, versuchte man sich in ihrer Mischung. So wurde die Politeia zum Bild einer guten Demokratia, in der die Volksherrschaft nicht grenzenlos war.

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