Dissertation: Vom elterlichen Züchtigungsrecht zum Gewaltverbot

Vom elterlichen Züchtigungsrecht zum Gewaltverbot

Verfassungs-, straf- und familienrechtliche Untersuchung zum §1631 Abs. 2 BGB

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Studien zum Familienrecht, Band 7

Hamburg , 356 Seiten

ISBN 978-3-8300-1939-8 (Print) |ISBN 978-3-339-01939-4 (eBook)

Zum Inhalt

Die Untersuchung behandelt das Ende 2000 eingeführte Gewaltverbot für die Kindererziehung. Die Ausführungen beginnen mit der kurzen Darstellung der erzieherischen Züchtigung und des Verbots der Gewalt in der Erziehung als mehrdimensionale Problematik.

Der Verfasser zeigt die Relevanz für die unterschiedlichsten Wissenschaften, wie die Soziologie, die Pädagogik und die Rechtswissenschaft auf. Im Anschluss hieran wird der Einstellungswandel zur erzieherischen Gewalt rechtsgeschichtlich anhand der Entwicklung des Züchtigungsrechts der Lehrer sowie der Eltern seit Inkrafttreten des BGB im Jahre 1900 behandelt. Es zeigt sich hierbei eine deutliche Tendenz zu einer stärkeren Beachtung der Kinderrechte, womit das Züchtigungsrecht mehr an Schneidigkeit verlor. Ein maßgeblicher Faktor für diese Entwicklung sind die pädagogischen Erkenntnisse über die Wirkungen von erzieherischer Gewalt, die im pädagogischen Teil der Untersuchung behandelt werden und jede Form von erzieherischer Gewalt als schädlich einschätzen. Dieser gegenwärtige Erkenntnisstand der Pädagogik wurde gerade auch von dem Gesetzgeber zur Begründung des Gewaltverbots für die Erziehung aufgegriffen und vom Verfasser der juristischen Untersuchung zugrunde gelegt. In den folgenden drei Kapiteln werden die Abschaffung des Züchtigungsrechts und das darüber noch hinausgehende Gewaltverbot unter mehreren rechtlichen Gesichtspunkten untersucht: Zunächst erfolgt eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gewaltverbots in § 1631 Abs.2 BGB anhand des Elternrechts aus Art. 6 Abs.2 GG, dem die Grundrechte der Kinder auf Schutz ihrer Menschenwürde sowie ihrer körperlichen Unversehrtheit gegenüber gestellt werden. So dann erfolgt ein kriminalpolitischer und strafrechtlicher Teil, in dem zunächst die Ursachen für Gewalt im Eltern-Kind-Verhältnis aufgezeigt und Ansätze zu deren Beseitigung angeboten werden. Den Schwerpunkt der strafrechtlichen Untersuchung legt der Verfasser auf die Umsetzung der gegenwärtigen Gesetzeslage, da die Abschaffung des Züchtigungsrechts zu einer Kriminalisierung elterlichen Erziehungsverhaltens führen könnte. Dennoch sollte eine konsequente Bestrafung der Eltern aufgrund des Strafrechts möglichst vermieden werden, da diese sich nämlich negativ auf das Kind auswirken kann. Die rechtliche Ächtung gewaltsamer Erziehungsmethoden sollte daher - nach Ansicht des Verfassers - überwiegend durch den Familien- und nicht den Strafrichter erfolgen. Wie dies geschehen könnte und ob Kinder gar einen subjektiven Anspruch auf gewaltfreie Erziehung haben, ist Gegenstand des familienrechtlichen Kapitels. Dabei wird vornehmlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Untersuchungen gestellt.

Zudem appelliert der Verfasser für die Ausweitung des Aufgabenkreises der Verfahrenspfleger für Kinder bei Konflikten mit den Eltern und fordert von der Politik und der Justiz mehr Aufklärung sowie Hilfe für die Eltern.

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