Dissertation: Die materielle Prozessleitung nach der Reform der Zivilprozessordnung

Die materielle Prozessleitung nach der Reform der Zivilprozessordnung

§139 ZPO

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 164

Hamburg , 248 Seiten

ISBN 978-3-8300-1908-4 (Print) |ISBN 978-3-339-01908-0 (eBook)

Zum Inhalt

Die Arbeit "Die materielle Prozessleitung nach der Reform der Zivilprozessordnung" von Verena Ventsch nimmt die Zivilprozessreform 2002 und die Neufassung des § 139 ZPO zum Anlass, sich mit der Entwicklung der Vorschrift und der Rolle des Richters bei der Sachaufklärung und der Schaffung materieller Gerechtigkeit im Zivilprozess zu befassen.

Die Untersuchung beginnt mit einer historischen Übersicht und einer Gegenüberstellung der verschiedenen Entwicklungsströme und Quellen des Zivilverfahrensrechtes seit dem römischen Recht bis zur Schaffung einer einheitlichen Reichs-Civilprozessordnung im Jahr 1877. Der zweite Teil der Arbeit beleuchtet den Umgang von Rechtsprechung und Literatur mit der richterlichen Hinweis- und Fragepflicht zwischen 1877 und 2002. Hervorzuheben sind unter anderem die Auswirkungen der Amtsgerichtsnovelle von 1909, mit der für den Amtsgerichtsprozess eine Sondernorm, § 502 Absatz 1 ZPO, eingeführt wurde, der Verordnung über das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von 1924, die § 139 ZPO in der bis zur Reform 2002 geltenden Fassung schuf und der Vereinfachungsnovelle des "Gesetzes zur Beschleunigung gerichtlicher Verfahren" von 1976, die das Verbot der Überraschungsentscheidung in der ZPO normierte.

Der dritte und Hauptteil beschäftigt sich mit Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 139 ZPO nach der Reform 2002. Gegenstand der Diskussion sind die Ziele der Reform und ihre Auswirkungen auf das Verhältnis zu den Verfahrensmaximen sowie zum Anspruch auf rechtliches Gehör. Hervorgehoben werden die streitigen Punkte richterlicher Aktivität, namentlich der Hinweis auf materielle Einreden, insbesondere die Verjährungseinrede, und Gestaltungsrechte sowie die Verfahrensrügen ebenso wie die Frage der Pflicht zum Rechtsgespräch mit den Parteien. Die Arbeit schließt mit einer Stellungnahme zu der Kritik, die unter anderem der neu geschaffenen Protokollierungspflicht entgegen gebracht wird, und dem Versuch, einen Ausblick auf die kommende Entwicklung im Umgang mit dem Verhältnis des Gerichts zu den Parteien zu geben.

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