Doktorarbeit: Die internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte und das auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht

Die internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte und das auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht

Regelungen des Arbeitnehmerschutzes in der EuGVVO und im EGBGB

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Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht, Band 6

Hamburg , 334 Seiten

ISBN 978-3-8300-1608-3 (Print) |ISBN 978-3-339-01608-9 (eBook)

Zum Inhalt

Im Bereich des Arbeitsrechts wird der Rechtsanwender häufig mit Fragestellungen des Internationalen Zivilprozess- und Privatrechts konfrontiert. Grenzüberschreitende arbeitsvertragliche Streitigkeiten werfen u.a. die Frage nach der internationalen Zuständigkeit (deutscher) Arbeitsgerichte und nach dem anzuwendenden Recht auf.

Die internationale Zuständigkeit in Arbeitssachen hat wegen der am 1.3.2002 in Kraft getretenen EuGVVO besondere Aktualität erfahren. In deren Art. 18 – 21 ( 5. Abschnitt) sind nunmehr diesbezüglich spezielle Regelungen enthalten, die die Zuständigkeit in Arbeitssachen umgestaltet haben.

Ausgehend vom EuGVÜ in der Fassung von 1968 und der Rechtsprechung des EuGH zu arbeitsvertraglichen Streitigkeiten wird im ersten Teil der Arbeit zunächst auf die Entwicklung der Zuständigkeitsregelungen für arbeitsvertragliche Streitigkeiten eingegangen. Sodann werden die Art. 18 – 21 EuGVVO erörtert, wobei die Behandlung der dem Arbeitnehmer gemäß Art. 19 EuGVVO zur Verfügung stehenden Wahlgerichtsstände breiten Raum einnimmt. Hervorgehoben wird ferner die Neuerung, dass durch Art. 18 Abs. 2 EuGVVO der Anwendungsbereich des 5. Abschnitts zum Schutz des Arbeitnehmers ausgeweitet wird: ein Arbeitgeber, der seinen Sitz in einem Drittstaat hat, kann nach Maßgabe der Art. 18 ff. EuGVVO verklagt werden, soweit er eine Niederlassung in einem Mitgliedstaat hat und es sich um eine Streitigkeit aus deren Betrieb handelt.

Im zweiten Teil der Arbeit werden die im Zusammenhang mit dem anwendbaren Recht stehenden Fragen exemplarisch an dem "Stewardessen-Urteil" des BAG erörtert. Ein erster Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der objektiven Anknüpfung (Art. 30 Abs. 2 EGBGB) von besonderen Arbeitsverhältnissen wie solchen von Seeleuten, fliegendem Personal und der in Telearbeit Beschäftigten. Aufgrund der Eigenart der Tätigkeit dieser Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Anknüpfung an das Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes – eventuell auch auf besonderem Wege über die Anknüpfung an die Flagge bzw. Registrierung – erfolgen kann oder ob vielmehr eine Anknüpfung an das Recht der einstellenden Niederlassung vorgenommen werden muss. Einen weiteren Schwerpunkt bildet sodann die Regelung des Art. 34 EGBGB und die Frage, welche deutschen arbeitsrechtlichen Vorschriften international zwingend im Sinne dieser Vorschrift sind. Ausgehend von dem "Stewardessen-Urteil" werden insofern vor allem § 14 Abs. 1 MuSchG, § 3 Abs. 1 EFZG und § 15 BErzGG auf ihren international zwingenden Charakter untersucht.

Abschließend wird kurz dargestellt, welche Änderungen im Bereich des Arbeitskollisionsrechts im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung des EVÜ in eine Verordnung (Rom I-Verordnung) diskutiert werden.

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