Forschungsarbeit: König Konrad III. und der deutsche Reichsepiskopat

König Konrad III. und der deutsche Reichsepiskopat

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Studien zur Geschichtsforschung des Mittelalters, Band 20

Hamburg , 122 Seiten

ISBN 978-3-8300-1600-7 (Print) |ISBN 978-3-339-01600-3 (eBook)

Rezension

[…] Einen beachtlichen Beitrag zur Geschichte des ersten staufischen Königs leistet Bernd Schütte (Leipzig) mit seiner Untersuchung über Konrad III. und den deutschen Reichsepiskopat. […]

Rudolf Schieffer in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, 59 (2008) 10


Zum Inhalt

König Konrad III. und der deutsche Reichsepiskopat Konrad III. (1138-1152), der erste Staufer auf dem römisch-deutschen Königsthron, wurde angesichts seines machtvollen Neffen und Nachfolgers, Kaiser Friedrichs I. Barbarossa, in der älteren Literatur oftmals als „Pfaffenkönig“ und erfolgloser Herrscher gescholten. In der Tat: Konrads Kreuzzug war ein Mißerfolg, die kurz nach seiner Wahl ausgebrochenen Konflikte, die zum Schluß in den Anspruch Heinrichs des Löwen auf das Herzogtum Bayern mündeten, waren bei seinem Tod ungelöst, und die Kaiserkrönung blieb ihm versagt. Dennoch konnte diese negative Bilanz in den vergangenen Jahren erheblich korrigiert werden, weil sich herausstellte, daß Konrad III. seinem Nachfolger in manchen Bereichen den Weg bereitet hat. In diesem Zusammenhang stand eine neuere Untersuchung des Verhältnisses Konrads zu den Reichsbischöfen, wie sie hier vorgelegt wird, noch aus.

Dabei zeigt sich zunächst, daß Konrad III. bei den Bischofserhebungen die durch das Wormser Konkordat von 1122 vorgegebene und von seinem Vorgänger Lothar III. eingeschlagene Richtung einhielt: Dadurch konnte das königliche Mitspracherecht grundsätzlich gewahrt und der Episkopat lehnrechtlich an die Krone gebunden werden. Es ist Konrad durchaus gelungen, mittels einer erfolgreichen Personalpolitik Einfluß auf einzelne Hochstifte zu gewinnen. Gleichwohl gingen Bischofswahlen mehr und mehr in die Hände von Klerus und Volk der jeweiligen Bischofskirche über, so daß die neuen Oberhirten oftmals dem jeweiligen Domkapitel oder benachbarten geistlichen Einrichtungen angehörten und daher manches Mal dem lokalen Adel entstammten. Das förderte eine gewisse Regionalisierung der Reichskirche und zog die Hochstifte in territorialpolitisch bestimmte Auseinandersetzungen.

Konrads Hof genoß für den Episkopat anfangs eine große Anziehungskraft. Diese ging aus mehreren Gründen jedoch bald zurück. Zu nennen sind zum Beispiel das herrscherliche Itinerar, das zeitweise nur noch einzelne Regionen des Reiches erfaßte, der mißglückte Kreuzzug oder die Krankheit des Königs. Dennoch hat der Staufer den Episkopat in Dienst genommen: An der Spitze der königlichen Aufenthaltsorte stehen Bischofsstädte, Bischöfe begegnen als Gesandte und nahmen an Heerzügen teil. Wenn man aber genauer hinsieht, dann ist ein eher kleiner Kreis von Bischöfen, die mit gewissen Abstufungen als königliche Vertraute oder Ratgeber gelten können. An deren Spitze stand zweifelsohne der schon 1146 gestorbene Embriko von Würzburg, dessen Stellung von anderen wie Anselm von Havelberg, Bucco von Worms oder Ortlieb von Basel nicht eingenommen wurde. Zudem verdeutlichen diese Namen, daß sich Beteiligung am Hofdienst letztlich auf einzelne Große beschränkte. Schließlich verdichtet sich grundsätzlich der Eindruck, daß unter Konrad III. im deutschen Episkopat eine Art „Generationswechsel“ (Jutta Schlick) zum Abschluß kam. Weil die meisten in der Zeit des ersten staufischen Königs amtierenden Oberhirten von den Erschütterungen des Investiturstreites nicht mehr berührt waren, konnten sie die durch das Wormser Konkordat von 1122 vorgegebene lehnrechtliche Bindung an das Königtum akzeptieren und sich bei einer rasch voranschreitenden „Feudalisierung der Reichskirche“ (Peter Classen) ihrerseits dem Ausbau der hochstiftischen Territorien widmen, der ihre Aufmerksamkeit vermehrt in Anspruch nahm.

In all den vorgestellten Aspekten zeigt sich deutlich, wie auch hier die Königsherrschaft Konrads III. auf die Zeit Barbarossas weist.

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