Dissertation: Leitung und Kontrolle grenzüberschreitender Ermittlungen

Leitung und Kontrolle grenzüberschreitender Ermittlungen

Zum Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 43

Hamburg , 292 Seiten

ISBN 978-3-8300-1422-5 (Print) |ISBN 978-3-339-01422-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die letzten fünfzig Jahre waren geprägt durch eine zunehmende wirtschaftliche und politische Integration der Staaten Europas. Die damit einher gehende Europäisierung der Lebenswirklichkeit hat vor kriminellen Verhaltensmustern keinen Halt gemacht. Es besteht deshalb ein legitimes Bedürfnis nach einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden. Vor allem die Polizeibehörden sind vor diesem Hintergrund in der Europäischen Union nach und nach mit erweiterten Befugnissen zur grenzüberschreitenden Kooperation ausgestattet worden, während die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden nach wie vor auf dem überkommenen, zum Teil recht schwerfälligen System gegenseitiger Rechtshilfe beruht.

Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu der im nationalen Strafprozessrecht der überwiegenden Zahl der Mitgliedstaaten vorgenommenen Rollenverteilung, nach der den Justizbehörden die Leitung und Kontrolle der strafrechtlichen Ermittlungen obliegt. Kritiker sprechen aus diesem Grunde von einer Tendenz zur "Verselbständigung" der Polizei im transnationalen Kontext. Diese Tendenz ist nicht unproblematisch, denn Erfahrungen in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben gezeigt, dass nur eine kontinuierliche Leitung und Kontrolle der polizeilichen Ermittlungstätigkeit ihre Bindung an die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens sicherstellen kann. Die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien bei der Durchführung der Ermittlungen ist nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen unverzichtbar, sie ist zugleich wesentliche Voraussetzung für die Effektivität strafprozessualen Vorgehens. Denn nur bei Einhaltung der Grundsätze des Rechtsstaatsprinzipes können die im Zuge der Ermittlungen gewonnenen Informationen in ein späteres gerichtliches Strafverfahren eingeführt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die vorliegende Untersuchung die Frage nach dem Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Durchführung grenzüberschreitender Ermittlungen: Sind die nationalen Justizbehörden noch in der Lage, die ihnen übertragene Leitungs- und Kontrollaufgabe auf transnationaler Ebene wahrzunehmen?

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