Dissertation: Der Schutz des Markeninhabers nach türkischem und deutschem Markenrecht

Der Schutz des Markeninhabers nach türkischem und deutschem Markenrecht

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 2

Hamburg , 282 Seiten

ISBN 978-3-8300-1406-5 (Print) |ISBN 978-3-339-01406-1 (eBook)

Zum Inhalt

Nach einer Studie des US - Wirtschaftsmagazins „Business Week“ und der Agentur Interbrand (www.interbrand.ch, 08/2003) besitzt 2003 die Marke Coca Cola mit einem Wert von rund 70 Mrd. $ die wertvollsten Marken der Welt. Die weiteren zwei Marken, also Microsoft (Platz 2) und IBM (Platz 3) sind auch über 50 Mrd. $ wert. Diese Zahlen zeigen uns einfach, worum es sich in der Markenwelt handelt und warum der Schutz des Markeninhabers sehr wichtig ist.

Seit der Zollunion von 1995 zwischen der Türkei und der Europäischen Gemeinschaft nehmen die Handelsbeziehungen insbesondere zwischen der Türkei und Deutschland immer mehr zu (rund 15 Mrd. § 2003). Deswegen ist es wichtig ob und wie ein Markeninhaber geschützt werden kann. Zielsetzung dieses Buches ist der Vergleich des Schutzes eines Markeninhabers im türkischen und deutschen Markenrecht und die Ausarbeitung der aktuellen Entwicklungen im deutschen Markenrecht für türkische Juristen ebenso wie der Rechtsprechung unter dem Einfluss des Europäischen Markenrechts.

Nach einer Übersicht zur Markengeschichte und allgemeinen markenrechtlichen Begriffen werden die absoluten und relativen Eintragungs- bzw. Schutzhindernissen, insbesondere die Eintragungsfähigkeit der abstrakten Farbmarken, der Geruchsmarken, der Kollektivmarken sowie der Garantiemarken untersucht. Das Herzstück dieses Buches sind aber die markenverletzenden Handlungen und die Ansprüche des Markeninhabers gegen den Verletzer. Die Hauptunterschiede ergeben sich bei den Tatbestandsvoraussetzungen, beim Erfordernis an das Verschulden, bei Verletzungen im Falle der Markenlizenz und bei der Schadensberechnung. Unter den Ansprüchen des Markeninhabers ist insbesondere die Möglichkeit im türkischen Markenrecht, dem Markeninhaber das Eigentumsrecht an beschlagnahmten markenverletzenden Waren zuzuerkennen, bemerkenswert.

Der Schutz des Markeninhabers ist aber nicht grenzenlos. Es gibt auch Schranken wie Verjährung, Verwirkung, Drittgebrauch, Bestandskraft prioritätsjüngerer Marken, Erschöpfung und Benutzungszwang, so dass die Rechte des Markeninhabers und der Dritten ausgeglichen werden können. Schließlich werden sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Rechtsdurchsetzung behandelt.

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