Doktorarbeit: Französischer Erbnießbrauch im deutschen Erbscheinsverfahren

Französischer Erbnießbrauch im deutschen Erbscheinsverfahren

Zu den rechtlichen Konsequenzen gesellschaftlicher Konflikte

Buch beschaffen

Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht, Band 3

Hamburg , 310 Seiten

ISBN 978-3-8300-1329-7 (Print)

Zum Inhalt

Recht und besonders das Ehegattenerbrecht ist in den Rechtsordnungen Frankreichs und Deutschlands eng mit gesellschaftlichen Werten verknüpft und insoweit dem geschichtlichen Wandel besonders stark unterworfen.

Der überlebende Ehegatte ist in beiden Ländern gestern wie heute überwiegend die Ehefrau, so dass in diesem Zusammenhang die gesellschaftliche Stellung der (Ehe-)Frau von besonderem Interesse ist. Trotz gemeinsamer gesellschaftlicher und rechtlicher Wurzeln im Römischen Recht, finden sich gerade im (Ehegatten-)Erbrecht Frankreichs und Deutschlands wesentliche Unterschiede.

So steht etwa in Frankreich, im Gegensatz zu Deutschland, das geschichtlich tief verwurzelte erbrechtliche Prinzip des Erhalts des Familienguts im Schoße der Blutsverwandtschaft dem Interesse des überlebenden Ehegatten an einer der heutigen gesellschaftlichen Lebenssituation angepassten gleichberechtigten Erbteilung gegenüber. Dieser gesellschaftliche Konflikt zwischen Ehegatte, faktisch der Ehefrau, und den Blutsverwandten, faktisch den Kindern, ist in der Geschichte Frankreichs begründet und spiegelt sich auch heute noch in den erbrechtlichen Rechtsinstituten Frankreichs deutlich wider.

Es wird nachgewiesen, dass bei Fragen der Anwendung fremder Rechtsinstitute auf den ersten Blick rein rechtliche Konflikte oftmals auf dahinterstehende gesellschaftspolitische Widersprüche rückführbar sind. Erst eine entsprechende gesellschaftliche Hintergrundanalyse erlaubt mitunter die richtige rechtliche Einordnung. Es werden in dieser Abhandlung Problembereiche der bislang gängigen Rechtspraxis herausgearbeitet und Lösungsalternativen für den Fall aufgezeigt, dass französisches Ehegattenerbrecht im Rahmen der kollisionsrechtlichen Verweisung in das deutsche Rechtssystem integriert werden muss.

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