Dissertation: Grenzen des Landesgesetzgebers bei der konkretisierenden Umsetzung von Staatszielbestimmungen

Grenzen des Landesgesetzgebers bei der konkretisierenden Umsetzung von Staatszielbestimmungen

Dargestellt am Beispiel kommunaler Beauftragter in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der Frauenbeauftragten

Buch beschaffen

Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 14

Hamburg , 478 Seiten

ISBN 978-3-8300-1232-0 (Print)

Rezension

[...] Da die juristische Analyse zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der gegenwärtigen Rechtslage in Niedersachsen führt, bietet die Autorin abschließend einen Vorschlag für eine verfassungskonforme Regelung an. Sporleder-Geb konzentriert sich zwar auf Niedersachsen, zieht aber auch die Situation in den anderen Bundesländern vergleichend heran, wenn sie die Regelungen zu den Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten sowie die Umsetzung von Staatszielbestimmungen auf Landesebene untersucht.



Zum Inhalt

Die vorliegende Arbeit setzt sich dezidiert mit der Verfassungsmäßigkeit kommunaler Beauftragter auseinander. Prominentestes und in der kommunalen Praxis umstrittenes Beispiel dieser atypischen Rechtsfigur ist die Frauenbeauftragte.

Die komplexe Materie wird äußerst umfassend und verläßlich aufbereitet. Statt theoretischer Abschweifungen konzentriert sich das Werk auf die aufgeworfenen kommunal- und verfassungsrechtlichen Kernfragen. Die wissenschaftlich wertvolle Arbeit überzeugt durch fundierte Literaturrecherche, klaren Stil, gut strukturierten Gedankenaufbau, ausgezeichnete Verständlichkeit und äußerst praxisorientierte Lösungen.

Auch wenn der Schwerpunkt des Werkes im niedersächsischen Kommunalrecht angesiedelt ist, gelten die aufgezeigten Probleme und Lösungen fast ausnahmslos in allen anderen Flächenländern. Dies belegt die Verfasserin in einem umfassenden Normvergleich. Dabei erleichtern zahlreiche, übersichtlich gestaltete Tabellen dem Leser die Zusammenschau der verschiedenen Normen.

Die Verfasserin setzt sich mit der Frage auseinander, ob der Landesgesetzgeber bei der konkretisierenden Umsetzung von Staatszielbestimmungen mittels kommunaler Beauftragter die verfassungsmäßigen Grenzen beachtet hat. Als Einstieg in diese Problematik dient zunächst ein Überblick über die bundesweite Judikatur. Anschließend werden die widerstreitenden Interessen – ausgewählte Staatszielbestimmungen (Förderung der Belange von Frauen und Behinderten, Kultur, Umwelt, Tierschutz, Frieden / Völkerverständigung, europäische Integration) einerseits, Demokratieprinzip und kommunale Selbstverwaltung andererseits – dargestellt. Es obliegt der Legislative, hier einen verfassungsmäßigen Ausgleich zu erzielen, so daß kein Rechtsgut unverhältnismäßig zurückgedrängt wird.
Am Beispiel der niedersächsischen Frauenbeauftragten läßt sich nachweisen, daß diese verfassungsrechtlichen Grundsätze teilweise nicht beachtet wurden. Insoweit besteht Reformbedarf, für dessen Behebung mehrere verfassungskonforme Gesetzesentwürfe unterbreitet werden. Die weiteren Untersuchungen beziehen sich auf die Rechtsfigur anderer kommunaler Beauftragter (z.B. Behindertenbeauftragter), die jedoch in allen Flächenländern – wenn überhaupt – nur fragmentarisch und damit verfassungsgemäß geregelt sind.

Rechtspolitische Brisanz erhält die Arbeit vor allem durch die aktuelle Diskussion in Niedersachsen: In Zeiten knapper Kassen wenden sich die Kommunen nunmehr massiv gegen die gesetzliche Verpflichtung zur (hauptamtlichen) Beschäftigung von Frauenbeauftragten.

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