Dissertation: Time-Sharing von Ferienimmobilien

Time-Sharing von Ferienimmobilien

Vertragsgestaltung und Steuerrecht

Buch beschaffen

Studien zur Rechtswissenschaft, Band 125

Hamburg , 438 Seiten

ISBN 978-3-8300-1079-1 (Print)

Zum Inhalt

Time-Sharing an Immobilien ist für die meisten Bürger mit der „Hapimag-AG“ verbunden, die bereits vor vielen Jahren Urlaubsmodelle im Rahmen von Aktien angeboten hat. Diese Art der Gestaltung ist jedoch nur eine von vielen.

Die Arbeit gliedert sich in 2 Teile:
einen zivilrechtlichen und einen steuerrechtlichen.

Im ersten Teil wird zunächst untersucht, wie durch die Gestaltung der Vertragsbeziehungen eine ideale Lösung zur Verwirklichung der Time-Sharing-Idee erreicht werden kann. Ein großer Bereich der Arbeit befaßt sich mit der Darstellung der nach der deutschen Rechtsordnung zulässigen Vertragsgestaltungen. Dabei wird jede mögliche Gestaltungsform auch anhand zuvor herausgearbeiteter Eignungskriterien überprüft. Diese sollen gewährleisten, daß die Interessen von Time-Sharing-Anbietern und den Erwerbern solcher Rechte angemessen in Einklang gebracht werden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Anlegerschutz. Nicht jede rechtlich mögliche Gestaltung ist danach auch für Time-Sharing-Zwecke geeignet. Das Ergebnis wird am Ende dieses Teils in einer Tabelle zusammengefaßt, die eine schnelle Orientierung ermöglicht.

Auf der Grundlage der dabei gefundenen Ergebnisse wird sodann im zweiten Teil untersucht, wie Time-Sharing-Rechte steuerrechtlich einzuordnen sind. Bislang findet diese Kombination von zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Time-Sharing in der Literatur nur wenig Beachtung. Hier erfolgt zunächst eine Unterteilung in Privat- und Betriebsvermögen und danach, ob das Wohnrecht selbst genutzt, gelegentlich anderen überlassen oder endgültig veräußert wird. Auch hier wird das Ergebnis tabellarisch zusammengestellt, was dem Kundigen einen schnellen Zugang zu der Thematik verschafft. Den Schluß bilden Ausführungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das kann in den Fällen bedeutsam werden, wenn sich die Ferienimmobilie, an der das Nutzungsrecht besteht, im Ausland befindet und der Time-Sharer aufgrund der Selbstnutzung oder der Überlassung an Dritte damit ausländische Einkünfte erzielt.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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