Dissertation: Konzerndimensionaler Kündigungsschutz aus rechts- und betriebswirtschaftlicher Perspektive

Konzerndimensionaler Kündigungsschutz aus rechts- und betriebswirtschaftlicher Perspektive

Unter besonderer Berücksichtigung des §1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b KSchG

Buch beschaffen

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 32

Hamburg , 274 Seiten

ISBN 978-3-8300-0937-5 (Print)

Zum Inhalt

Gerade in den Zeiten, in denen die wirtschaftliche Konjunktur schwach ist, wird der Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer wichtig. Durch diesen können sie ihre Lebensgrundlage sichern. Hierfür sieht das Kündigungsschutzgesetz umfassende Regelungen vor.

Wirtschaftssubjekte sind prinzipiell zunächst Unternehmungen, die ungebunden und selbstbestimmt am Markt agieren. Aufgrund von ökonomischen Gründen, die sowohl auf rationalen als auch auf irrationalen Erwägungen beruhen können, schließen sich Unternehmungen zu Kooperationen und noch mehr zu rechtlichen Unternehmensverbindungen zusammen. Diese Zusammenschlüsse führen in aller Regel zu Konzernen, wobei die Konzerne in ihrer rechtlichen und organisatorischen Gestaltung stark differieren können. Aus der Konzernbildung ergeben sich eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Neuerungen für die Binnenorganisation und die Führung einer solchen Unternehmung (Konzern), die sich sowohl mittelbar als auch unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer auswirken können.

Der Konzern als rechtliches Gebilde wird (auch heute) nur selten durch die arbeitsrechtlichen Gesetze erfasst und entsprechend nur unzureichend sachgerecht geregelt. Im Kündigungsschutzgesetz fehlen Regelungen zu diesem Komplex vollständig, obgleich der Grad der Konzentration in der deutschen Wirtschaft stetig zunimmt.

Für die Arbeitnehmer ergeben sich hieraus weitreichende Konsequenzen. Ihnen wird damit ein Kündigungsschutz durch den Gesetzgeber für solche Fälle nicht gewährt, in denen der Kündigungsvorgang durch Konzernbelange wie z.B. durch auf den Konzern abgestimmte Restrukturierungsvorgänge oder Kostensenkungsprogramme veranlasst wurde.

Daher soll unter Berücksichtigung von rechtlichen und vor allem auch betriebswirtschaftlichen Aspekten untersucht werden, in wie weit die Lücke im Arbeitsrecht vor allem im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b KSchG geschlossen werden kann und welchen Schutzumfang dieser konzerndimensionale Kündigungsschutz entfalten kann.

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