Dissertation: Die Zurechnung des Sprachrisikos bei Willenserklärungen

Die Zurechnung des Sprachrisikos bei Willenserklärungen

Buch beschaffen

Studien zur Rechtswissenschaft, Band 103

Hamburg , 482 Seiten

ISBN 978-3-8300-0772-2 (Print)

Zum Inhalt

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichteten Willens. Als Ausdrucksform für Willenserklärungen werden meistens Sprachen in Wort und Schrift verwendet. Wenn die Parteien einer Willenserklärung die verwendeten Sprachen nicht oder nur teilweise beherrschen, bestehen Sprachprobleme. Wegen dieser Sprachprobleme kann fraglich sein, ob die mit der Willenserklärung bezweckte Rechtswirkung herbeigeführt wird.

Ob eine Willenserklärung die mit ihr bezweckte Rechtswirkung trotz bestehender Sprachprobleme herbeiführen kann, hängt davon ab, welcher Partei das Sprachrisiko zugerechnet ist. Wenn die Willenserklärung die mit ihr bezweckte Rechtswirkung trotz bestehender Sprachprobleme herbeiführen kann, ist das Sprachrisiko dem Erklärungsempfänger zugerechnet. Kann sie dies nicht, ist das Sprachrisiko dem Erklärenden zugerechnet.

Wissenschaft und Lehre beschäftigt sich seit jeher mit der Frage, wem das Sprachrisiko bei Willenserklärungen zugerechnet ist. In der Regel wurden dabei angemessene Ergebnisse gefunden, obwohl die Herleitungen und Begründungen meist nicht überzeugen können. Für die verschiedenen Fallgruppen wurden oftmals gänzlich unterschiedliche Lösungsansätze gewählt und meistens dienen lediglich Angemessenheits- oder Billigkeitserwägungen als Argument.

Gegenstand dieser Untersuchung ist deshalb eine dogmatische Behandlung der Frage, ob mit einer Willenserklärung die mit ihr bezweckte Rechtswirkung trotz bestehender Sprachprobleme herbeigeführt werden kann. Hieraus ergibt sich, wem das Sprachrisiko bei Willenserklärungen zugerechnet ist.

Auf Grundlage dieser Arbeit ist es somit einerseits möglich zu bestimmen, welche Sprachen für Willenserklärungen verwendet werden können. Andererseits ergibt sich aus dieser Untersuchung, welche Partei einer Willenserklärung bei Sprachproblemen etwas unternehmen muss, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

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