Dissertation: Regulierter oder Verhandelter Zugang zum Stromnetz?

Regulierter oder Verhandelter Zugang zum Stromnetz?

Eine ökonomische Analyse unter Berücksichtigung imperfekter Aufsichtsbehörden

Buch beschaffen

Schriftenreihe volkswirtschaftliche Forschungsergebnisse, Band 77

Hamburg , 284 Seiten

ISBN 978-3-8300-0755-5 (Print)

Zum Inhalt

Seite Ende der neunziger Jahre wurden in Europa, angestoßen durch eine EU-Richtlinie, die Märkte für Strom liberalisiert. Das Kernproblem bei der Marktöffnung in einem solchen leitungsgebundenen Wirtschaftssektor ist dabei die Frage des Netzzugangs. Das Leitungsnetz ist ein natürlicher Monopolbereich, demzufolge benötigen potentielle Wettbewerber Zugang zum Netz des eingesessenen Monopolisten, um mit diesem um die Stromkunden konkurrieren zu können. Dieser hat jedoch einen Anreiz zur Verweigerung des Netzzugangs, etwa durch Forderung eines überhöhten Netzzugangsentgelts. Daher wird eine externe Aufsicht über den Zugangspreis notwendig sein.

Die Europäische Strombinnenmarktrichtlinie sieht zur institutionellen Ausgestaltung dieser Kontrolle zwei Alternativen vor: Zum einen eine obligatorische Regulierung des Netzzugangsentgelts im Sinne einer ex ante-Kontrolle (Regulierter Netzzugang), und zum anderen die privatautonome Aushandlung des Zugangspreises durch die Beteiligten, verbunden mit einer fakultativen Mißbrauchsaufsicht im Sinne einer ex post-Kontrolle (Verhandelter Netzzugang). Zwischen beiden Systemen besteht für die Mitgliedstaaten eine Wahlmöglichkeit.

Diese Arbeit vergleicht die beiden alternativen institutionellen Arrangements miteinander im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die gesellschaftliche Wohlfahrt. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Mittelpunkt: Unter welchen Umständen sind beide Alternativen gleichwertig in Bezug auf die resultierenden Marktergebnisse? Und wenn diese Gleichwertigkeit nicht gewährleistet ist, welches System ist aus Sicht der Gesellschaft vorzuziehen?
Dieser Vergleich erfolgt mit Hilfe eines Modells, das Oligopol- und Spieltheorie miteinander verbindet. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Modellierung der Aufsichtsbehörde als imperfekter Entscheider: Sie weist ein Informationsdefizit gegenüber den Marktteilnehmern auf und unterliegt daher bei der Kontrolle der Netznutzungsgebühr der Gefahr von Fehlentscheidungen.

Die Arbeit zeigt, daß beide Netzzugangsinstitutionen in der Regel nicht zu denselben Marktergebnissen führen. Die Verhandlungslösung mit fakultativer Mißbrauchskontrolle erweist sich als flexibleres System, das bessere Resultate erzielen kann. Allerdings können die auftretenden Verhandlungskosten diesen Vorteil unter Umständen wieder aufwiegen. Daher werden Kriterien abgeleitet, die eine wohlfahrtsfundierte Wahl zwischen beiden Systemen ermöglichen.
Insbesondere ergibt sich die Forderung, daß die zur Zeit in der Diskussion stehende Abschaffung des Wahlrechts zugunsten einer obligatorischen EU-weiten Einführung des Regulierten Netzzugangs nicht realisiert werden sollte.

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