Dissertation: Zur Existenz eines einheitlichen Schadensbegriffs im Sinne der Differenzhypothese unter besonderer Berücksichtigung des Dispositionsinteresses

Zur Existenz eines einheitlichen Schadensbegriffs im Sinne der Differenzhypothese unter besonderer Berücksichtigung des Dispositionsinteresses

Buch beschaffen

Studien zur Rechtswissenschaft, Band 82

Hamburg , 184 Seiten

ISBN 978-3-8300-0335-9 (Print)

Zum Inhalt

Täglich geschieht es, dass natürliche oder juristische Personen bei anderen Personen Schäden verursachen. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig. Sämtliche Schäden haben jedoch etwas gemeinsam: Nachdem der Schaden eingetreten ist, beginnt man sich Gedanken zu machen, ob und wie dieser Schaden wiedergutgemacht werden kann. Dieses Buch stellt dar, welche Gedanken sich Juristen in dieser Hinsicht machen.

Vor nahezu 150 Jahren entwickelte Friedrich Mommsen die Differenzhypothese. Diese ist nach herrschender Meinung bis zum heutigen Tage maßgeblich für die Feststellung, ob ein Schaden vorliegt und wie hoch dieser Schaden ist. Zahlreiche Autoren haben vergeblich versucht, eine gerechtere und einfachere Lösung zur Schadensfeststellung zu finden. Denn die Differenzhypothese ist eine sehr komplizierte Methode zur Schadensfeststellung, die oft nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen gelangt. Sie verlangt, dass das Schadensereignis das rechnerisch ermittelte Gesamtvermögen des Geschädigten vermindert hat. Dieses Buch zeigt, dass der Geschädigte auf dieser Grundlage in vielen Fällen ohne Ersatzanspruch dasteht, obwohl ein solches Ergebnis dem allgemeinen Rechtsempfinden widerspricht. Kein Autor hat es jedoch bisher geschafft, eine Theorie zu entwickeln, die die Differenzhypothese ersetzt.

Die Arbeit verzichtet darauf, diesen Theorien eine weitere hinzuzufügen. Vielmehr stellt sie anhand verschiedener Beispiele anschaulich und einleuchtend dar, dass die Differenzhypothese und auch verschiedene andere Theorien zur Schadensfeststellung weitgehend überflüssig sind. Hierdurch wird deutlich, dass die seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches herrschende Ansicht, die Differenzhypothese sei in sämtlichen der §§ 249 ff. BGB enthalten, unzutreffend ist.

Nachdem zunächst die maßgeblichen abweichenden Definitionsversuche beschrieben werden, stellt der Autor die Unzulänglichkeiten der Begründungen von Rechtsprechung und Literatur dar. Dabei zeigt sich, dass sich die Rechtsprechung in ihren Urteilen zur Thematik mehrfach selbst widersprochen hat.

Das Buch beschränkt sich jedoch nicht darauf, das Schadensrecht lediglich aus zivilrechtlicher Sicht zu beleuchten. Es befasst sich gleichermaßen mit verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Aspekten zur Schadensproblematik. Die verfassungsrechtliche Betrachtung macht dem Leser deutlich, dass die durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz gewährleistete Vertragsfreiheit mittels der Differenzhypothese nicht hinreichend geschützt wird. Der Autor weist nach, dass der Wortlaut des § 249 Abs. 1 BGB ohne Rückgriff auf irgendeine Theorie am besten geeignet ist, diesen Schutz zu gewährleisten.

Mittels der strafrechtlichen Betrachtung erfährt der Leser, dass die Strafgerichte bereits seit langem erkannt haben, dass ein Schadensbegriff, der sich an einer bloßen Rechenformel orientiert, nicht ausreicht um die Gesellschaft vor Betrügereien zu schützen.

Die erarbeiteten Ergebnisse des Buches könnten durchaus dazu führen, dass seitens der Literatur und der Rechtsprechung darüber nachgedacht wird, ob der heute geltende zivilrechtliche Schadensbegriff weiterhin haltbar ist. Es enthält wertvolle Hinweise, wie einem Geschädigten ein gerechter Ersatzanspruch auch dann zugesprochen werden kann, wenn nach der Differenzhypothese kein Schaden vorliegt.

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