Dissertation: Subjektive Elemente des Sittenwidrigkeitsbegriffs des § 1 UWG

Subjektive Elemente des Sittenwidrigkeitsbegriffs des § 1 UWG

Buch beschaffen

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 19

Hamburg , 218 Seiten

ISBN 978-3-8300-0285-7 (Print)

Zum Inhalt

Gegenstand dieses Buches auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts ist die Frage, ob und inwieweit subjektive Elemente dem Begriff der guten Sitten des § 1 UWG notwendig immanent sind und von daher zwingend als Anspruchsvoraussetzung dieser Norm zu behandeln sind.

Diese Frage ist eingebettet in den ebenso zentralen wie hochabstrakten Begriff der Sittenwidrigkeit. Wie dieser letztlich auszufüllen ist, ist allerdings im Wettbewerbsrecht in fast jeder Hinsicht umstritten. Dadurch ist eine nahezu unübersehbare Materialfülle rund um diesen Begriff entstanden. Deshalb benennt und erläutert die Arbeit zunächst die relevanten subjektiven Elemente. Im Anschluss werden die thematisch einschlägigen Beiträge und Urteile der Rechtswissenschaft wohl erstmalig erfasst, referiert und in Meinungsgruppen eingeordnet.

Der Hauptteil der Arbeit ist darauf gerichtet, die so herausgefilterten Positionen einer kritischen Würdigung im Hinblick auf ihre innere Schlüssigkeit und ihre Vereinbarkeit mit der zivilrechtlichen Systematik zu unterziehen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die in der Rechtswissenschaft bislang kaum behandelte Erscheinungsform der besonderen subjektiven Schuldmerkmale gerichtet. Im Rahmen dieser Überprüfung werden insbesondere dogmatische, zivilrechtliche, strafrechtliche und auch moralphilosophische Erkenntnisse berücksichtigt.

Die Betrachtungen führen die Autorin zu dem Ergebnis, dass subjektive Elemente in all ihren Erscheinungsformen als integrierende Bestandteile des Sittenwidrigkeitsbegriffs abzulehnen sind, während nur für den Schadensersatzanspruch des § 1 UWG losgelöst vom Sittenwidrigkeitsbegriff und entsprechend den zivilrechtlichen Grundsätzen das subjektive Element des Verschuldens zu fordern ist.

In einer abschließenden Stellungnahme wird insbesondere der Frage nachgegangen, woraus sich ethische Unwerturteile und mit ihnen auch eine Relevanz subjektiver Elemente herleiten lassen. Weiterhin wird reflektiert, inwieweit sich diese für ein gedeihliches Sozialverhalten entwickelten Regeln auf das wirtschaftlichen Gesetzen unterworfene Gebiet des Wettbewerbsprozesses überhaupt übertragen lassen.

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