Dissertation: Von der Kriminalisierung zur Pädagogisierung?

Von der Kriminalisierung zur Pädagogisierung?

Zum Reformversuch des Jugendstrafvollzuges in Sachsen

Buch beschaffen

Sozialpädagogik in Forschung und Praxis, Band 1

Hamburg , 274 Seiten

ISBN 978-3-8300-0115-7 (Print)

Rezension

C. Weises Studie gibt einen plastischen Anschauungsunterricht von der Übergangsphase, in der sich der sächsische Jugendstrafvollzug in der Zeit zwischen dem "Dritten Reich" und der allmählichen Konsolidierung der DDR befand.

Heinz Müller-Dietz in: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, ZfStrVo 2(03)


Zum Inhalt

Deviantes Verhalten Jugendlicher, vor allem in bezug auf das Überschreiten von gesetzten Strafrechtsnormen, ist ein häufig von Politik und Wissenschaft bearbeitetes Thema. Insbesondere Justiz und Sozialpädagogik haben diesbezüglich ein ganz spezifisches Verhältnis entwickelt.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im Kern mit dessen Entwicklung in einer historisch reizvollen Situation: den gesellschaftlichen und politischen Veränderungen in der sowjetischen Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg. Vor dem Hintergrund der massiven sozialen und wirtschaftlichen Notlagen stellte die Bewältigung der Jugendkriminalität, die insbesondere im Land Sachsen sehr hoch war, die politisch Verantwortlichen vor eine große Herausforderung. Jugend wurde für den Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung gebraucht.

In dieser Situation entwickelten sich bisher in der sozialpädagogischen Literatur kaum wahrgenommene Bemühungen, das geltende Jugendstrafrecht zu reformieren und in ein engeres Verhältnis zur Jugendhilfe zu setzen. Die spezifischen Verwaltungsstrukturen der SBZ bargen bis 1952 diesbezüglich gewisse Handlungsspielräume. Auf der Grundlage von umfangreichem Aktenmaterial werden zum einen die von Sachsen im Jahr 1947 ausgehenden Diskussionsprozesse zur Schaffung eines neuen Jugenderziehungsrechtes dargestellt.

Im weiteren widmet sich die Arbeit den konkreten Reformversuchen zum damals durchgeführten Jugendstrafvollzug in Sachsen. Der Sächsische Landtag legitimierte im April 1948 durch einen Beschluss dessen Übernahme durch die Jugendhilfe/Volksbildung. Beleuchtet werden die fachpolitischen "Grabenkämpfe" zwischen den Justizbehörden und der Jugendhilfe auf unterschiedlichen Ebenen. In diesem Zusammenhang erlangten die Jugendwerkhöfe als Ort der "Neuen Erziehung" eine besondere Bedeutung. Vor allem die Festung Königstein wurde zum Prestigeprojekt der Jugendhilfe gegenüber der Justiz. Es wird die Entwicklung dieser Einrichtung als Erziehungs- und Strafinstitution nachgezeichnet, mit all den Schwierigkeiten, die durch die politische Überfrachtung einerseits und "Konzeptlosigkeit" andererseits entstanden.

Insgesamt vermitteln die Darstellungen ein differenziertes Bild von Jugendhilfe im Aufbruch, die in der Pionierphase der sozialistischen Gesellschaft bei weitem noch nicht so einheitstreu und konzeptgeleitet gestaltet war.

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