Dissertation: Zulässigkeit automatisierter außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

Zulässigkeit automatisierter außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

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Schriften zum Berufsrecht, Band 9

Hamburg , 228 Seiten

ISBN 978-3-339-10792-3 (Print) |ISBN 978-3-339-10793-0 (eBook)

Zum Inhalt

Auch der Markt der Rechtsdienstleistungen steht unter dem zunehmenden Einfluss der Digitalisierung, nicht zuletzt unter dem Einfluss des Marketing-Buzzwords „LegalTech“. Dies verwundert nicht, denn Informationstechnologie ist auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt vielfältig einsetzbar, beispielshaft genannt seien nur die Blockchain-Technologie, das Internet der Dinge oder aber schlichte elektronische Datenverarbeitung. Von diesem Wandel sind Rechtsdienstleister nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), aber insbesondere auch die klassischen Rechtsdienstleister der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer betroffen.

Das Werk widmet sich einem Teilaspekt der Digitalisierung auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt – der Automation im Hinblick auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen. Einleitend definiert die Arbeit den Begriff der Automation, welcher seit den 1970er Jahren in der Rechtswissenschaft immer wieder mit unterschiedlichem Sinngehalt verwendet wurde.

Die Autorin untersucht sodann den gegenwärtigen Rechtsrahmen darauf, ob er für die Erbringung von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch und mithilfe von Automation gerüstet ist. Damit greift sie zwei grundlegende Aspekte auf: zum einen, ob ein Automat selbst außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen darf und zum anderen, ob bzw. inwieweit ein menschlicher Rechtsdienstleister Automation zur Rechtsdienstleistungserbringung nutzen darf. Die Analyse geht hierbei insbesondere auf die Frage der möglichen Subsumtionsfähigkeit von Automaten ein.

Die Autorin diskutiert abschließend die Frage, ob die gefundenen Ergebnisse eine Fortentwicklung des Rechts erforderlich machen und wie eine solche Fortentwicklung das RDG betreffend aussehen könnte. In diesem Kontext wirft die Untersuchung insbesondere die Frage eines eigenständigen Rechtsdienstleistungsautomaten de lege ferenda auf und bietet einen Vorschlag zur neuen gesetzlichen Ausrichtung des RDG.

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