Dissertation: Wegzugsbesteuerung ohne Wegzug

Wegzugsbesteuerung ohne Wegzug

Die Veräußerungsfiktion des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG als einkommensteuerliche Belastung des Erben
Eine kritische Betrachtung unter materiell-rechtlichen, europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 423

Hamburg , 258 Seiten

ISBN 978-3-339-10446-5 (Print) |ISBN 978-3-339-10447-2 (eBook)

Zum Inhalt

Die Erfüllung von Aufgaben sowie ein funktionierendes Zusammenleben im Staatsgebilde erfordert die ausreichend vorhandene Liquidität an finanziellen Mitteln.

Die Bundesrepublik Deutschland generiert als „Steuerstaat“ ihren Finanzbedarf hierbei (fast) ausschließlich aus Steuern. Das hat zur Folge, dass das Interesse der Bundesrepublik hoch ist, die mithilfe ihrer im Inland vorhandenen gesellschaftlichen wie auch infrastrukturellen Möglichkeiten seitens der Steuerpflichtigen gebildeten Werte zu erhalten und einer Besteuerung zuzuführen.

In diesem Zusammenhang knüpft § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG an den Erwerb einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung von Todes wegen an und lässt hierbei eine einkommensteuerrechtliche Wertzuwachsbesteuerung entstehen, soweit der Erwerber in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist.

In dem Werk befasst sich der Autor mit der Frage, ob diese Regelung zur Sicherung des Besteuerungssubstrats im Einklang mit dem Verfassungs- und Unionsrecht steht.

Hierbei wird (zunächst) im materiell-rechtlichen Teil die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG nicht losgelöst betrachtet, sondern vielmehr im Kontext zu den übrigen Tatbeständen des § 6 Abs. 1 AStG gewürdigt, was zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft.

Verfassungsrechtlich widmet sich der Autor der Frage, ob der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit durch die der Wertzuwachsbesteuerung immanente Durchbrechung des Realisationsprinzips verletzt wird.

Sodann wird die Unionsrechtskonformität der Regelung anhand der einschlägigen Rechtsprechung zur Entstrickungsbesteuerung untersucht, wobei auf die differenzierende Behandlung von Erbschaften als Kapitalverkehr im Sinne von Art. 63 AEUV eingegangen wird.

Bedingt durch immer bessere technische Vernetzungen und Möglichkeiten sowie durch stetig steigende Mobilitätsverbesserungen der maßgeblichen Erbengeneration, die sich etwa im Rahmen von Praktika, Auslandsaufenthalten oder sonstigen Umständen für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten können, hat die Vorschrift immens an Bedeutung gewonnen, da fortan der tatsächliche physische Wegzug für das Entstehen der Wegzugsteuer nicht zwingend erforderlich ist, was im Rahmen von Unternehmensnachfolgeplanungen Berücksichtigung finden muss.

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