Dissertation: Die Regulierung der Offenlegung von Rechnungslegungsinformationen: Eine wohlfahrtstheoretische Analyse

Die Regulierung der Offenlegung von Rechnungslegungsinformationen: Eine wohlfahrtstheoretische Analyse

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Schriften zum Betrieblichen Rechnungswesen und Controlling, Band 158

Hamburg , 254 Seiten

ISBN 978-3-339-10386-4 (Print) |ISBN 978-3-339-10387-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die regulativen Vorgaben für die Informationsoffenlegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen haben im Laufe der Zeit stetig zugenommen. Die zunehmende Regulierungsdichte wird nicht zuletzt damit begründet, dass die endogene Funktionsfähigkeit des Informationsmarktes nicht gegeben sei. Die normative Rechnungslegungstheorie stellt hingegen die grundsätzliche Regulierungsbedürftigkeit des Informationsmarkts in Frage. Die Untersuchung verknüpft normative Aspekte mit den unternehmensindividuellen Anreizen zur freiwilligen Publizität. Normativer Regulierungsbedarf ergibt sich dabei aus einer Störung des unternehmensindividuellen Offenlegungsanreizes. Als zentrales Untersuchungsobjekt dienen indirekte Kosten, die eine der maßgeblichen Begründungsfiguren für die Zurückhaltung von Unternehmensinformationen darstellen. Die Wirkung von indirekten Ausweiskosten auf die Unternehmensoffenlegung wird anhand einer analytischen Modelluntersuchung illustriert. Dabei ist eine Selbstregulierung des Informationsmarkts nicht mehr möglich, sobald indirekte Kosten der Offenlegung für ein Unternehmen vorhanden sind. Es entsteht ein rechnungslegungsbezogenes Gefangenendilemma, das nur im Rahmen eines regulativen Eingriffs aufgelöst werden kann. Indirekte Ausweiskosten können somit zur Legitimation eines regulativen Eingriffs aus normativer Perspektive dienen. Basierend auf dieser Erkenntnis, kann eine Einordnung aktuell offener Regulierungsfragen erfolgen. Die bilanzielle Abbildung von Emissionszertifikaten im Rahmen des EU Emissions Trading System (EU ETS) ist bisher nicht reguliert und stellt somit einen geeigneten Untersuchungsgegenstand dar. Das freiwillige Offenlegungsverhalten der vom EU ETS betroffenen Unternehmen dient als Grundlage für die Beurteilung, ob sich eine wohlfahrtsoptimale Informationsoffenlegung endogen einstellt oder ob ein regulativer Eingriff zur Sicherstellung eines gesellschaftlich erwünschten Offenlegungsniveaus erforderlich ist.

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