Dissertation: The Place of Independent Judiciary in Promoting and Protecting Democratic Governance in East Africa

The Place of Independent Judiciary in Promoting and Protecting Democratic Governance in East Africa

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Schriften zum ausländischen Recht, Band 27

Hamburg , 286 Seiten

ISBN 978-3-339-10032-0 (Print) |ISBN 978-3-339-10033-7 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Die Förderung und der Schutz demokratischer Herrschaft in drei Mitgliedern der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), Kenia, Uganda und Tansania, bedingt die Mitwirkung vieler Einrichtungen und eine stabile Gewaltenteilung.

Gerichtsbarkeit ist zweifellos ein unverzichtbarer staatlicher Bereich, der Förderung und Schutz demokratischer Tugenden, wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Volksherrschaft und soziale Gerechtigkeit unterstützen kann. Daher müssen auch Gerichtsbarkeiten in den EAC-Staaten so ausgestaltet sein, dass Richtern auch tatsächlich ermöglicht wird, ihr Amt im Einklang mit der jeweiligen Verfassung und den Gesetzen gerecht auszuüben. Die Gemeinschaft ihrerseits muss gewährleisten, dass ihre Mitglieder unabhängige Gerichte errichten, die in Übereinstimmung mit den globalen Standards zu fairer Justiz und den auf Ebene der EAC normierten Maßstäben stehen. Dies ist wichtig, um die wesentlichen Grundsätze der EAC umzusetzen. Wenn alle Mitgliedstaaten gewillt sind, demokratische Herrschaft ins Werk zu setzen, wird die Notwendigkeit, unabhängige Gerichte zu unterhalten, nicht nur dringlich, sondern ist wesentlich für die Existenz der EAC.

Unabhängigkeit der Gerichte hat kulturspezifische Züge. In manchen Ländern bestehen jedoch verfassungsrechtliche Vorschriften, die unabhängige Gerichtsorganisation in einem größeren Maß sichern als anderswo. Kenia liefert ein gutes Beispiel einer unabhängigen Gerichtsbarkeit, weltweit wie speziell in Afrika. Der kenianischen Justiz ist nach einem langen Kampf für eine neue Verfassung des Volkes eine hoffnungsvolle Perspektive eröffnet, um für Kenias Bevölkerung einen angemessenen Schutz demokratischer Herrschaft zu sichern. Im Gegensatz dazu können die Gerichte in Uganda und Tansania leicht manipuliert werden, weil dort die Exekutiven und vor allem die Präsidenten mit enormer, fast unbeschränkter Macht über richterliche Organe ausgestattet sind, vor allem im Hinblick auf die Bestellung der obersten Richters, die Einsetzung von Richtern allgemein wie auch deren Wechsel von oder auf andere staatliche Positionen (vor oder nach der Amtszeit in der Justiz). Wenn aber Manipulationsmöglichkeiten existieren, wird die Bevölkerung ihr Vertrauen in Gerichte verlieren und darauf verzichten, diese anzurufen, insbesondere wenn Justizorgane in einem brisanten Streit gegen den Staat bzw. die Regierung entscheiden sollen.

Der vergleichende Teil der Untersuchung beruht auf dem Studium von Dokumenten und Interviews, die mit verschiedenen Angehörigen des Rechtswesens geführt wurden.

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